Die Anträge auf erneuerte Genehmigung für die elf Glyphosat-Mittel konnte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) „nicht abschließend“ prüfen. Daher sind die bestehenden Zulassungen formal bis zum 15. Dezember 2022 verlängert.
Das Verbot von Glyphosat hatte es zwar erneut in den Koalitionsvertrag geschafft. Ob das Aus 2023 aber wirklich kommt, ist weiter umstritten. Die Anbieter aus der Agrochemie hoffen auf die EU-Wiederzulassung.
Glyphosat-Mittel erneut bei uns zugelassen, weil der Wirkstoff in der EU noch erlaubt ist
Vergangenes Jahr waren es insgesamt 14 Zulassungen, die ebenso formal verlängert wurden. Drei Anträge haben die antragstellenden Firmen inzwischen zurückgezogen. Bei den 11 verbliebenen ist Deutschland von der Entscheidung eines anderen EU-Landes abhängig, so das BVL.
Die EU-Kommission hatte den Wirkstoff im Dezember 2017 genehmigt. So wurde in Deutschland für 30 Glyphosat-Präparate die Erneuerung der Zulassung beantragt. Das Antragsverfahren für die Wiederzulassung dauert mehrere Jahre.
Glyphosat: So geht es jetzt weiter mit dem Antrag auf EU-Wiederzulassung
Zwei zuständige Behörden hatten zuletzt weitere Schritte getan. Bei der EU- Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und bei der EU-Chemikalienagentur (ECHA) wurden im November 2021 die öffentlichen Anhörungen beendet.
Laut Efsa hatten in der zweimonatigen Konsultation 416 Interessierte ihre Kommentare zu den Bewertungen abgegeben, die von den als Bewertungsgruppe und Berichterstatter ernannten EU- Länder erstellt wurden, nämlich Niederlande, Frankreich, Schweden und Ungarn.
Den Antrag auf Wiedergenehmigung haben europäische Hersteller 2019 eingereicht. Sie sind in der Glyphosate Renewal Group (GRG) vereint. Dazu gehören etwa Bayer, Nufarm und Syngenta.
Glyphosat: So sieht der Zeitplan zum Antrag auf EU-Wiederzulassung aus
Die ECHA will bis etwa Mai oder Juni 2022 ihre Stellungnahme zur Gefahreneinstufung und den künftigen Kennzeichnungsvorschriften von Glyphosat mitteilen.
Die EFSA wird ihr Urteil frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorstellen. Sie benötigt mehr Zeit, falls die Hersteller womöglich noch zusätzliche Dossiers und Daten einreichen müssen, die dann wiederum von den Berichterstattern (AGG) und von der Efsa geprüft werden müssen. Zudem will die Efsa die Einstufung der ECHA berücksichtigen.
Die finale Entscheidung über den Antrag auf Wiederzulassung haben dann letztlich die EU-Mitgliedstaaten. Der für EU-Zulassungen im Pflanzenschutz zuständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) muss für eine Wiederzulassung oder ein Verbot von Glyphosat jeweils eine qualifizierte Mehrheit finden. Kommt die nicht zustande, kann die EU-Kommission entscheiden.
Diese EU-Ämter sind am Antrag auf EU-Wiederzulassung beteiligt
Die eingereichten Dossiers müssen nun drei Einrichtungen prüfen:
- die Bewertungsgruppe für Glyphosat (Assessment Group on Glyphosate AGG) mit den EU-Berichterstattern Niederlande, Frankreich, Schweden und Ungarn. Sie muss die Kommentare beantworten und ihre Schlussfolgerungen an EFSA und ECHA senden
- die EFSA, die wissenschaftlich für die Risikobewertung zuständig ist,
- die ECHA, die über die Gefahreneinstufung samt Kennzeichnungsvorschriften urteilt.
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