Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki kommt nach umfassender Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse erneut zum Schluss, dass Glyphosat als „nicht krebserregend“ einzustufen ist. Allerdings sehen die Experten das Herbizid durchaus als Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen. Bereits 2017 fiel die Bewertung ähnlich aus.
Der Ausschuss bewertete die gefährlichen Eigenschaften von Glyphosat anhand der Kriterien der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP). Bei ihrer Meinungsbildung berücksichtigte er eine umfangreiche Menge an wissenschaftlichen Daten und viele hundert Kommentare, die sie während der Konsultationen erhalten hatten, teilt die ECHA mit.
Darum steht die Bewertung im Einklang mit den EU-Staaten
Die neue Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung steht laut Chemikalien-Agentur im Einklang mit dem Vorschlag der vier Mitgliedstaaten, die derzeit Glyphosat bewerten: Schweden, Frankreich, Ungarn und die Niederlande. Das angenommene Gutachten wird die ECHA bis Mitte August an die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermitteln.
Darum gilt die Verlängerung der Zulassung als wahrscheinlich
Die EFSA wird ihre Risikobewertung von Glyphosat durchführen, die voraussichtlich im Juli 2023 fertig sein wird. Die EU wird die Schlussfolgerungen der EFSA und den von Schweden, Frankreich, Ungarn und den Niederlanden erstellten Bewertungsbericht über die Erneuerung analysieren. Sie wird den Mitgliedstaaten dann einen Verordnungsentwurf vorlegen, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden kann oder nicht.
Die EU-Zulassung für den Wirkstoffs läuft allerdings bereits am 15. Dezember 2022 aus. Wie die Kommission dazu vor kurzem erklärte, dürfte sie den Mitgliedstaaten auf Basis der aktuellen Zulassungskriterien aller Voraussicht nach eine „temporäre Verlängerung“ von Glyphosat vorschlagen, um den Prüfbehörden ausreichend Zeit einzuräumen.
Das ist der Hintergrund zur EU-Chemikalien-Agentur (ECHA)
Gemeinsam mit der Kommission und den Mitgliedstaaten setzt die ECHA das harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren (CLH) für gefährliche Stoffe um. Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den wichtigsten Gefahren zu schützen. Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung konzentrieren sich nur auf die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes: sein Potenzial, Schaden zu verursachen.
Es bewertet nicht die Exposition von Menschen oder der Umwelt gegenüber Glyphosat. Dies wird Teil der Peer-Review der von der EFSA durchgeführten Risikobewertung sein. Ausschuss für Risikobewertung (RAC) Der Ausschuss für Risikobewertung besteht aus Wissenschaftlern, die von den EU-Mitgliedstaaten nominiert und vom ECHA-Verwaltungsrat ernannt werden. Dem Ausschuss gehören Beobachter aus verschiedenen EU-Organisationen an, die die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Industrie vertreten. Gemeinsam sind sie dafür verantwortlich, wissenschaftliche Gutachten zu erstellen, die dann von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten verwendet werden.
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