Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Pflanzenschutz

Glyphosat spritzen? Fragen über Fragen, wann das noch möglich ist

glyphosat-ackerwinde-pflanzenschutz-anwendungsverordnung
am Dienstag, 07.09.2021 - 10:44 (1 Kommentar)

Zum Thema Glyphosat erreichen uns zahlreiche Fragen. Wo darf ich das Totalherbizid jetzt noch einsetzen? Was bedeuten die neuen Regeln der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Einzelnen? Hier wichtige Antworten.

Die 5. Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt Anfang September in Kraft. Darin geht es vor allem um Glyphosat und um Vorschriften zum Schutz der Insekten. So gelten neue wichtige Auflagen für Pflanzenschutzmittel. Hier Antworten auf Leserfragen:

Darf ich Glyphosat noch auf meinen Rapsstoppeln einsetzen?

Das ist in aller Regel jetzt nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten auf erosionsgefährdeten Flächen oder bei Mulch- und Direktsaat. In der Regel sind erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Einzelfall ist bei einem Einsatz ohne jegliche Alternative eine Anwendung möglich, aber höchstens in einer unausweichlichen Situation, in der nachweislich keine Alternative vorhanden ist.

Ist ein Stoppel- und Vorsaateinsatz gegen ausdauernde Problemunkräuter weiter möglich?

glyphosat-kratzdistel-insektenschutz-kaisermantel

Wenn alle Werkzeuge der Fruchtfolge und vom Integrierten Pflanzenschutz ausgeschöpft sind, etwa geeigneter Saattermin, mechanische Bearbeitung und Unkrautregulierung, dürfen perennierende Unkräuter bekämpft werden. Zu den ausdauernden Arten gehören zum Beispiel

  • Ackerkratzdistel,
  • Quecke,
  • Ackerwinde,
  • Landwasserknöterich.

Dann müssen sie aber im bekämpfungswürdigen Umfang vorhanden sein. Und der Einsatz ist auf das nötige Maß zu beschränken. Und jeder Einsatz auf betroffenen Teilflächen ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Darf ich neben ausdauernden auch schwer bekämpfbare Unkräuter mit Glyphosat spritzen?

Auf keinen Fall, außer eben auf erosionsgefährdeten Flächen oder bei Direkt- und Mulchsaat oder höchstens bei einem wirklich alternativlosen Einsatz, der unausweichlich ist und nach Einzelfall zu entscheiden ist.

Darf Glyphosat grundsätzlich nur noch im Einzelfall eingesetzt werden?

Allerdings. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sieht vor, dass es so ablaufen muss. Zuvor sind alle Alternativen aus dem Baukasten vom Integrierten Pflanzenschutz in Erwägung zu ziehen. Zu dokumentieren ist dann, dass der Einsatz alternativlos und unausweichlich war. Bei einer möglichen Betriebskontrolle ist der „Beweis“ darüber vorzulegen.

Was ist mit mehrjährigen Biogaskulturen, etwa Silphie oder Miscanthus?

Sie werden in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nicht ausdrücklich genannt. Für die Rekultivierung von Flächen mit nachwachsenden Rohstoffen darf Glyphosat grundsätzlich nicht verwendet werden, außer auf erosionsgefährdeten Flächen oder bei ausdauernden Unkräutern auf Teilflächen.

Weitere Informationen erteilt der amtliche Pflanzenschutzdienst in den Bundesländern.

Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe September 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentar

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...