Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat der "Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut" zu, die Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vorgelegt hatte.
Künftig ist somit der Handel und die Aussaat von Wintergetreidesaatgut, das mit den neonikotinoiden Wirkstoffen
- Clothianidin,
- Imidacloprid oder
- Thiamethoxam
behandelt wurde, verboten.
Eilverordnung war ausgelaufen
Die neue Verordnung war notwendig geworden, da die im vergangenen Jahr erlassene, entsprechende Eilverordnung Anfang 2016 ausgelaufen war.
Mit der jetzt beschlossenen Verordnung gelten die Bestimmungen zum Einführen, Inverkehrbringen und Aussäen von Wintergetreidesaatgut dauerhaft.
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