
Mitte März beginnt die neue Antragsperiode für den Mehrfachantrag – in diesem Jahr erstmals nach den Regelungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Für uns Landwirte ist das mit einigem Umdenken verbunden.
Der verpflichtende Fruchtwechsel auf mindestens 33 Prozent der Fläche ist nur eine dieser Vorgaben, die uns in der Praxis zum Handeln auffordern. In diesem Jahr ist diese Regelung aufgrund der aktuellen Lage und dem Ziel der Ernährungssicherheit ausgesetzt. Im kommenden Jahr muss diese sogenannte Konditionalität jedoch umgesetzt werden.
Stilllegung: 4 Prozent Ackerfläche gehen verloren
Eine weitere verpflichtende Regelung ist die Stilllegung von produktiven Ackerflächen. Auch diese Konditionalität, die für den Erhalt der Basisprämie umgesetzt werden muss, ist im Jahr 2023 zugunsten der Ernährungssicherheit ausgesetzt. Es dürfen hier Getreide, Sonnenblumen oder Leguminosen angebaut werden.
Ab 2024 müssen aber 4 Prozent der Ackerfläche stillgelegt werden. Die Verpflichtung gilt ab der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr. Sie müssen also diese Flächen ab der Ernte in diesem Jahr sich selbst begrünen lassen oder aktiv begrünen.
Konditionalität: Fruchtwechsel und Brache sorgen für Unruhe
Besonders die Regelungen des Fruchtwechsels und der verpflichtenden Stilllegung haben in unserer Region für Aufsehen gesorgt. Zwar hat das Aussetzen in diesem Jahr wieder etwas Ruhe in den Tumult gebracht, aber die Verpflichtung bleibt.
Bereits mit dem kommenden Antrag sollten wir Landwirte diese Regeln im Hinterkopf behalten und entsprechend planen.
Einkommensalternativen durch neue Kulturen
Klar, es wird eine Herausforderung und ein Umdenken in unserer Fruchtfolgeplanung, doch es können sich daraus auch Einkommensalternativen in Form von neuen Kulturen oder optimiertere Bewirtschaftungseinheiten ergeben. Unternehmergeist ist jetzt von uns Landwirten mehr denn je gefragt.
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