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Düngerecht und Nährstoffeintrag

Kommentar zu Gewässerrandstreifen: Mit Abstand schräg am Hang

Gewässer in der Landwirtschaft
am Donnerstag, 30.04.2020 - 06:03 (5 Kommentare)

Das Wasserhaushaltsgesetz fordert begrünte 5-m-Abstände zu Gewässern ab 5 Prozent Hangneigung. Die exakt einzuhalten ist schwieriger als gedacht. Ein Kommentar von Redakteur Karl Bockholt.

Bockholt_Karl

Die Vorschriften werden immer schräger, nicht nur mit Corona. Auch zu Gewässern ist mehr Abstand zu halten. Grenzt ein Acker mit 5 % Gefälle an ein solches, sollen künftig 5-m-Schutzstreifen Pflicht sein. Die sind dauerhaft zu begrünen und etwa als Weide zu nutzen.

Für mich ist das eine kalte Enteignung. Ich fühle mich entmündigt, wenn ich auf der eigenen Scholle nicht mehr nach 'guter fachlicher Praxis' ackern kann – ganz zu schweigen vom Wertverlust der Flächen.

Diese Abstände sind einzuhalten

Einen höheren Sinn erkenne ich bei dem Wust an Regeln fast nicht mehr. Um den Eintrag teuren Stickstoffs zu vermeiden, sorgt die verkorkste Düngeverordnung schon für jede Menge weitere Abstandsregeln. So ist der Gewässerrand, auf dem ich nicht düngen darf, ordentlich zu vergrößern: ab Böschungsoberkante von bisher meist 1 m je nach Bundesland auf

  • 3 m bei 5 % Gefälle 20 m weit,
  • 5 m bei 10 % Hangneigung und
  • von nun 5 auf 10 m ab 15 % Gefälle 30 m weit.

Grünland wider Willen

Damit werde ich zum Grünlandbauer wider Willen. Den Aufwuchs kann ich wirtschaftlich kaum nutzen. Meine Ackerfläche schrumpft. So senken die breiteren Streifen mein Einkommen gehörig.

Hinzu kommt: Mit bloßem Auge erkenne ich die Höhenunterschiede nicht in jedem Fall. Wie genau muss ich also messen? Geht das überhaupt, ohne hier und da zu hoch oder zu tief zu liegen? Unsicherheit ist da programmmiert.

Ein halbes Dutzend offizielle Messmethoden für Höhendaten zeigen, dass gerade bis 5 % Gefälle viele Fehler möglich sind. Höhendaten aus Flugzeugen von sogenannten Lidar-Systemen (light detection and ranging) sind nur in 5 Bundesländern frei verfügbar. Trotz teilflächengenauer Technik lässt ein Webservice für maschinenlesbare Ausbringdaten auf sich warten. Das kann nicht sein: Vorschriften, die sich nicht richtig umsetzen lassen!

Diese Auflagen gelten zusätzlich

Und es geht noch weiter: Auf unbestelltem Acker muss ich ab 5 % Neigung jeden Dünger eh sofort einarbeiten. Auf eingesäten Schrägen darf ich in Reihenkulturen ab 45 cm Abstand überdies nur bei einer entwickelten Untersaat oder sofortigem Einarbeiten düngen. Weiter erlauben die Vorschriften die Nährstoffzufuhr nur bei hinreichend entwickelten Pflanzen oder nach Mulch- und Direktsaat. Und ab 10 % Neigung sind nur noch maximal 80 kg/ha Gesamt-Stickstoff als Teilgabe erlaubt.

Beim Pflanzenschutz gelten wieder andere Abstandsregeln, je nach verwendetem Mittel und vorhandener Technik gegen Abdrift. Wer behält da noch einen klaren Kopf?

Womöglich bin ich mit Abstand einer der Letzten, die das sofort alles richtig hinkriegen. Nichts gegen einen sinnvollen Gewässerschutz, aber bitte ohne Gängelung. Ich finde die ganze Flut an immer neuen kleinteiligeren Vorschriften unter dem Strich ziemlich schräg.

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