Zwar wird munter bekräftigt, über das Ziel einig zu sein, den Glyphosat-Einsatz zu senken. Aber das war es dann auch schon mit der Gemeinsamkeit. Eine abgestimmte Strategie, mit der das klappt, gibt es offensichtlich nicht. Eine solche Regierungsarbeit ist gelinde gesagt dürftig. Geliefert wird nicht.
Dem Problem Artenverlust besser gerecht werden
Wie kann es sein, dass das Umweltbundesamt (UBA), das am Zulassungsverfahren für Präparate beteiligt ist, plötzlich neue Anwendungsvorbehalte fordert, obwohl Glyphosat noch bis Ende 2022 EU-zugelassen ist? Wieso sollen Landwirte ab 2020 auf zehn Prozent ihrer Äcker keinen Pflanzenschutz mehr einsetzen dürfen, wenn sie vermeintlich „biodiversitätsschädigende Produkte“ nutzen? Zumal schon Ausgleichsflächen für das komplizierte Greening den Spaß an der Arbeit verderben. Die Denkweise ist hauptsächlich dem eigenen Image, nicht aber dem Problem Artenverlust geschuldet.
Und wieso ausgerechnet die Unkrautbekämpfung mit Glyphosat die Artenvielfalt stärker schädigt als andere Präparate oder weitere Umweltfaktoren, diese Antwort bleibt die Ministerin komplett schuldig. Nach ihrer Logik müsste auch jeder Biobauer, der Unkraut mechanisch bekämpft, ebenfalls genau dafür einen Ausgleich schaffen, dass er Beikräuter reguliert. Wie sollte das in ackerbauliche Praxis umgesetzt werden?
Ein Konzept für ein besseres Zulassungssystem erarbeiten
Die ständigen Vorstöße zum Arten- oder Insektenschutz zeigen: Ein gemeinsames Konzept fehlt. Es schreit doch zum Himmel, dass im Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel echte Reformen statt neue Auflagen nötig sind. Die beiden zuständigen Ministerien und ihre Ämter planen zu oft nebeneinander her. Sie sind zu oft uneins und finden keine Kompromisse mehr. Gezieltes Regierungshandeln geht anders.
Sicher: Die Kosten für den nicht zu bestreitenden Artenverlust, für mancherorts belastete Gewässer oder für Krankheiten, für die auch Rückstände mitverantwortlich sein können, schlagen sich nicht in den Preisen für Lebensmittel nieder. Da ist billig angesagt. Daran zu arbeiten wäre ganz sicher mal eine Aufgabe für die Regierungskoalition.
Mit dem UBA-Vorstoß dagegen droht höchstens noch mehr Gerangel um Auflagen und Kompetenzen. Die Abstimmung untereinander würde noch komplizierter. Die neuen Auflagen machten das bisherige System womöglich noch teurer. Kontrollen wären kaum möglich. Für die Ackerbauern vergrößerten sich überdies die Nachteile zu ihren EU-Berufskollegen.
Auch mal die eigenen Hausaufgaben erledigen
Besser sollten die Behörden endlich die rund 500 Anträge für neue Mittel bearbeiten, für die sie bisher fristgemäß noch keine Entscheidung hingekriegt haben. Oder zumindest das Personal dafür aufstocken, jedenfalls Gesetze einhalten, statt immer neue Auflagen zu fordern. Nicht umsonst hat die EU-Kommission das deutsche Zulassungsprocedere 2016 als ineffizient gebrandmarkt. Es darf doch nicht wahr sein, dass immer öfters Verwaltungsgerichte entscheiden, ob Präparate erlaubt werden oder nicht. Das gilt auch für Glyphosat.
Der neuerliche Vorstoß mit dem Reizwort Glyphosat von Ministerin Schulze schmeichelt einzig der eigenen Klientel. Dem Artenverlust wirkt er nicht entgegen. Für mehr Biodiversität sind aber Anreize nötig. Nur damit lassen sich Kompromisse finden, die gezieltes Handeln möglich machen. Der jetzige Vorstoß nährt den Verdacht, dass es zuallererst darum geht, dem Umweltbundesamt vorsorglich noch mehr Rechte im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel zu erstreiten.
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