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Getreide

Konsumgetreide: Züchter sehen von vollem Schadensersatz ab

am Freitag, 20.04.2012 - 12:35 (Jetzt kommentieren)

Landwirte, die aufgrund der starken Auswinterungen Konsumgetreide gesät haben, bezahlen nur ein Drittel der vollen Z-Lizenzgebühren. Die Pflanzenzüchter bieten für diesen Fall eine Ausnahmeregelung.

Aufgrund der enormen Auswinterungen mussten Ackerbauern in vielen Regionen Deutschlands die im Herbst ausgesäten Winterungen umbrechen. Mangels Alternativen setzten viele der Betroffenen im Frühjahr 2012 zugekauftes Konsumgetreide zur Nachsaat der ausgewinterten Flächen ein. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen das Sortenschutzrecht dar. Die Pflanzenzüchter bieten nun an, als einmalige Ausnahme und befristet auf eine Schadensersatzforderung in voller Höhe zu verzichten.
 
"Die Getreidezüchter erkennen die unverschuldete Notlage in der Landwirtschaft an und bieten mehrheitlich Landwirten und Händlern eine Ausnahmeregelung an, die dieser außergewöhnlichen Situation Rechnung trägt", erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP).

Die Marktteilnehmer teilen sich die Lizenzgebühren

Die Ausnahmeregelung sieht vor, dass die Landwirte nur ein Drittel der vollen Schadensersatzforderung tragen müssen. Der Handel und die Züchter begleichen je ein weiteres Drittel. Die Regelung gilt ausschließlich für die Abgabe und den Erwerb von Konsumgetreide, das für die Nachsaat der ausgewinterten Wintergetreideflächen im Frühjahr 2012 eingesetzt wurde und ist zeitlich bis zum 30. Juni 2012 befristet.
 
Sollte im Notfall Konsumgetreide zu Saatzwecken abgegeben oder erworben worden sein, seien Landwirte wie Händler aufgefordert, dazu Angaben bis zum 30. Juni auf den entsprechenden Formularen bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) einzureichen, so heißt es in der Presseerklärung des BDP.
 
Die „Erklärung über die Verwendung von zugekauftem Konsumgetreide zur Nachsaat Frühjahr 2012“ liegt als gelbes Formular dem Nachbauratgeber bei. Alternativ kann das Formular auf der Website der STV heruntergeladen werden. Für den Handel gibt es auf der STV-Website ein separates Formular, auf dem die zu Saatzwecken abgegebene Konsumware unter Angabe von Sorte und Menge deklariert werden kann.
 

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