Entgegen dem Trend der vergangenen Jahre, wurden die zulässigen Höchstgehalte 2020 etwas häufiger überschritten. Insgesamt bleibt die Belastung mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln aber weiter auf niedrigem Niveau.
Das meldet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2020“ haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer
- 18.921 Lebensmittelproben auf bis zu
- 1.048 verschiedene Stoffe untersucht.
Bei Karotten, Kartoffeln oder Äpfeln gibt es kaum Rückstände
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede bei einzelnen Produkten. Bei häufig verzehrten heimischen Lebensmitteln und beliebten saisonalen Produkten sind Rückstände sehr selten, etwa bei
- Kartoffeln,
- Karotten,
- Äpfel,
- Erdbeeren oder
- Spargel.
Sie sind absolut sicher und liegen seit Jahren unter den Rückstandshöchstgehalten.
Bio-Lebensmittel enthalten weniger Rückstände an Pflanzenschutzmitteln als konventionelle. Überhaupt keine Rückstände zeigten 2020
- zwei Drittel der untersuchten Proben aus Ökoanbau und
- ein Drittel der Proben konventionell hergestellter Ware.
Diese Lebensmittel zeigten 2020 die meisten Rückstände
Bei Lebensmitteln, von denen mindestens 100 Proben untersucht wurden, waren 2020 die meisten Überschreitungen festgestellt worden bei
- Granatäpfeln (22,9 %),
- tiefgefrorenen Brombeeren (13,9 %),
- frischen Kräutern (13,3 %) und
- getrockneten Bohnen (7,6 %).
Rückstände an Pflanzenschutzmitteln abhängig von der Herkunft
Die Belastung mit Rückständen unterscheidet sich von der Herkunft der Waren.
- Bei Lebensmitteln aus Deutschland wurden in zwei Prozent der untersuchten Proben (2019: ein Prozent) die geltenden Rückstandshöchstwerte überschritten.
- Bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedsländern waren es wie im Vorjahr 1,3 Prozent der Proben.
- Bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten gab es Überschreitungen bei 7,8 Prozent (2019: 6,5 Prozent) der untersuchten Proben.
Der Anstieg kann verschiedene Ursachen haben. Sie reichen von der Witterung in den Herkunftsländern bis hin zum großflächig verstärkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Gesetzliche Höchstwerte niedriger als die vieler Lebensmittelketten
Pflanzenschutz-Rückstände in Lebensmitteln sind erlaubt, solange sie die gesetzlichen Höchstgehalte nicht überschreiten. Allerdings fordern viele Lebensmittelkonzerne deutlich strengere Rückstandshöchstgehalte, die Erzeuger freiwillig einhalten.
Ist der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstwert überschritten, ist das zudem nicht gleichbedeutend mit Gefahren für die Gesundheit. Festgesetzt wird ein Höchstgehalt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßem Einsatz des Präparats zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr darf dabei nicht gegeben sein.
Die aktuelle Nationale Berichterstattung zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln für 2020 finden Sie hier.
Kommt der Exportstopp für hier verbotene Pflanzenschutzmittel?
EU-Hersteller wie zum Beispiel Bayer, BASF, AlzChem oder Syngenta vertreiben in Afrika, Asien und Südamerika bis dato Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die in der EU wegen ihrer hohen Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt nicht erlaubt sind. Das hat teilweise fatale Folgen.
So leiden weltweit gesehen viele Plantagenarbeiter etwa unter Vergiftungen,wenn sie Präparate unsachgemäß einsetzen, kritisieren Umwelt- und Nichtregierungsorganisationen (NGO’s). Dafür sei auch die deutsche Politik mitverantwortlich.
Die neue Bundesregierung will dagegen vorgehen. Der aktuelle Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht vor, den Export gefährlicher Pflanzenschutzmittel künftig rechtlich möglichst zu untersagen. Welche Regulierungen darüber hinaus etwa auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) nötig sind, ist noch unklar. Doppelstandards in der weltweiten Vermarktung von Pflanzenschutzmittel müssten beendet werden.
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