Die Leitlinie beschreibt die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes in Getreide. Nach dem EU-Pflanzenschutzrecht ist die Erarbeitung durch die Branche selbst im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) festgelegt. Der Deutsche Bauernverband hat sie nun vorgelegt.
Die Leitlinie ist eine zusätzliche Hilfe, um Pflanzenschutz nachhaltig zu machen. Das soll dazu beizutragen, dass er auch in Zukunft noch möglich ist. Aktuelle Vorgaben der Landeseinrichtungen sind natürlich weiter zu beachten.
Auf diese 5 Probleme im Getreideanbau geht die Leitlinie ein
Die von der Bundesregierung anerkannte Fachbroschüre geht auf Ungräser und Unkräuter, tierische und bakterielle Schaderreger sowie Pilz-, Virus- und Lagerkrankheiten ein. Dazu zählen:
1. Unkräuter/Ungräser
- Ungräser, Ackerfuchsschwanz, Quecke, Trespe, Windhalm, Klette, Kamille,
- Glyphosat-Einsatz.
2. Tierische Schaderreger
- Blattläuse,
- Gelbe und Orangerote Weizengallmücken,
- Getreidehähnchen,
- Ackerschnecken,
- Feldmäuse.
3. Viren
- Verzwergungsvirus,
- Mosaikvirus,
4. Pilzkrankheiten samt Resistenzeinstufung von Fungizidgrupen
- Typhula-Fäule,
- Halmbruchkrankheit,
- Schwarzbeinigkeit,
- Septoria-Blattdürre und Echter Mehltau,
- Rostkrankheiten,
- Blattfeckenkrankheit (DTR), Netzfecken, Ramularia,
- Schwärzepilze,
- Spelzenbräune,
- Echte Fusarien.
- Mutterkorn.
5. Lagerkrankheiten und Vorratsschutz
So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Die Leitlinie hilft bei dem Ziel, das mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mögliche Risiko für Mensch, Tier und Natur zu senken. Im Bundesanzeiger vom 28.04.2021 wurde die Aufnahme der Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau in den Anhang des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) bekannt gegeben.
Damit wurde das dreistufige Anerkennungsverfahren mit Anhörung des wissenschaftlichen Beirats, der Abstimmung mit den Ländern und den Bundesministerien für Agrar und für Umwelt abgeschlossen. Die Leitlinie lässt sich online hier abrufen.
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