Die neue EU-Agrarpolitik ab 2023 ist kompliziert. Für die Anträge aus EU-Förderung sollen Sie die Kommunikation mit der Landwirtschaftsverwaltung künftig nun noch online oder auch per App erledigen. Allerdings gibt es in jedem Bundesland eigene Programme für die Antragstellung.
Habe ich alle Unterlagen für die Einkommensgrundstützung beisammen?
Für den Mehrfachantrag 2023 kommt sehr viel Bürokratie auf jeden Betriebsleiter zu. Die folgenden Fragen sollten Sie sich vorab stellen, bevor Sie den Flächenantrag einreichen. Um die Einkommensgrundstützung, ehemals Basisprämie im Flächenantrag zu beantragen, müssen Sie zunächst die folgenden Nummern für die Anmeldung bereithalten: Dazu gehören
- Unternehmernummer,
- ZID-Nummer (Zentrale-InVeKoS-Datenbank, Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem),
- gültige PIN-Nr. mit mindestens 10 Zeichen (inklusive Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen).
Wichtig ist, die PIN im Landesprogramm zu prüfen, etwa in iBALIS,, ENNI, ELAN etc. Ist die PIN nicht mehr aktuell, fordern Sie eine neue an. Dabei ist mit rund drei Tagen Postweg zu rechnen.
Weiter gehört die erweiterte Angabe zur Steuernummer dazu, oft ist eine Angabe im Landesprogramm zwingend nötig. Das sind die
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder
- betriebliche Steuernummer laut Steuerbescheid vom Finanzamt oder
- Steueridentifikationsnummer.
Kann ich nachweisen, dass ich aktiver Betriebsinhaber bin?
Zudem ist der Bescheid der Berufsgenossenschaft (BG) als Nachweis für aktive Betriebsinhaber in pdf-Form wichtig. Ins jeweilige Landesprogramm hochzuladen ist der jüngste Beitragsbescheid. Dabei ist aber etwa ein Nachweis über die BG Verkehr nicht möglich. Der BG-Bescheid ist nicht nötig, wenn im Vorjahr weniger als 5.000 Euro Direktzahlungen gezahlt wurden.
Wichtig ist, den Bescheid rechtzeitig zu digitalisieren, also ein pdf-Dokument zu erstellen, sonst lässt sich der Mehrfachantrag nicht online stellen. Erlaubt sind Bescheide
- der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (SVLFG)
- der Unfallversicherung Bund und Bahn,
- der Unfallversicherungsträger Landesbereich.
Erfülle ich die 4 %- Konditionalitätenbrache (GLÖZ 8)?
Erfülle ich die Vorschriften nach Punkt 8 guter Landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ 8)? Sie gilt für Ackerland plus gegebenenfalls angrenzender Landschaftselemente.
Das ist nicht erforderlich, wenn ich weniger als 10 ha Ackerland inklusive angrenzender Landschaftselemente bewirtschafte. Ansonsten ist Folgendes für den Mehrfachantrag wichtig, um GLÖZ 8 zu erfüllen:
- 4 % meiner Ackerfläche habe ich aufgrund der Ausnahmeregelung 2023 mit Getreide, Leguminosen oder Sonnenblumen bestellt.
- Ich nehme 4 % meiner Ackerflächen aus der Produktion (Bracheflächen).
- Ich nutze die Kombinationsmöglichkeit und erreiche 4 % mit dem Bereitstellen von Bracheflächen sowie der Bestellung mit Getreide, Leguminosen oder Sonnenblumen.
- Aber Achtung, ich muss 4 % meiner Ackerflächen aus der Produktion nehmen, wenn ich mindestens eine meiner Altbrachen in Bewirtschaftung genommen habe. Altbrachen sind: Stilllegung in 2021 und 2022 (mit Nutzungs-Code NC 590, 591, 594 oder 595).
Muss ich noch Streifen an Gewässern anlegen (GLÖZ 4)?
Nach GLÖZ 4 (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) oder Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung (PflSchAnwV) kann das noch erforderlich sein. Das gilt natürlich nur, wenn man Flächen an Oberflächengewässern bewirtschaftet. Dabei ist Folgendes für die Erfüllung von GLÖZ 4 für den Mehrfachantrag zu klären:
- Ja, ich bewirtschafte Flächen an entsprechenden Gewässern, und habe bereits 2022 Streifen in der Örtlichkeit sowie auch bei der Antragstellung (in iBALIS oder ELAN etc.) angelegt.
- Ja, ich bewirtschafte Flächen an Gewässern und habe neue Randstreifen angelegt und muss diese auch ins Landesprogramm (iBALIS, ELAN o.a.) einarbeiten. Ich weiß, welche Schläge genau betroffen sind.
Habe ich alles zur Mindestbodenbedeckung bedacht (GLÖZ 6)?
Die Vorgaben dazu müssen erstmalig ab Herbst 2023 eingehalten werden. Dabei gilt künftig für den Mehrfachantrag:
- 80 % der Ackerflächen müssen eine Bodenbedeckung aufweisen
- die restlichen 20 % dürfen schwarz beziehungsweise unbedeckt bleiben.
Vom 15. November bis zum 15. Januar muss acht Wochen eine Bodenbedeckung auf Ackerflächen sichergestellt sein. Für Ackerflächen, auf denen frühe Sommerkulturen bis zum 31. März ausgesät werden, etwa Sommergetreide, Leguminosen, Kartoffeln oder Rüben, gilt der Zeitraum vom 15. September bis zum 15. November.
Habe ich alles zum Fruchtwechsel im Blick (GLÖZ 7)?
Die Regeln zum Einhalten eines Fruchtwechsels gilt erst ab 2024. Die Einführung für 2023 im Mehrfachantrag wurde wegen des Ukrainekriegs ausgesetzt. Bisherige Regeln zur Anbaudiversifizierung und deren gesamtbetriebliche Zusammenfassung der Kulturanteile des Betriebs entfallen ab 2023.
Die neuen Vorschriften vergleichen flächenscharf jeden Einzelschlag beim wechselnden Anbau von Hauptkulturen.
Möchte ich freiwillige Öko-Regelungen beantragen (Eco-Schemes)?
Neu sind so genannte Öko-Regelungen. Freiwillig erbrachte Umweltleistungen werden damit gesondert gefördert. Dabei ist die Teilnahme keine Pflicht, wie bisher beim Greening. Eine Teilnahme an den Öko-Regelungen ist auch möglich, ohne gleichzeitig die Einkommensgrundstützung mit dem Mehrfachantrag zu beantragen.
Dabei gibt einen Katalog von Möglichkeiten, aus denen einzelne Maßnahmen zu wählen sind. So lassen sich eine oder mehrere der freiwilligen einjährigen Öko-Regelungen beantragen. Dazu müssen Sie sich und habe mich diesbezüglich entsprechend vor der Antragstellung bzw. vor dem Mithilfetermin informiert.
Nehme ich an Agrarumwelt- und Klima- (AUKM) oder Tierschutz teil?
Dann ist zunächst gefragt, ob Sie laufende Bewilligungen aus den Vorjahren für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen haben. Die laufenden Fördermaßnahmen aus dem Mehrfachantrag müssen dann in der Regel bis zum Verpflichtungsende weitergeführt werden.
Haben Sie 2022 Bewilligungen für die neuen AUKM-/Tierschutzmaßnahmen erhalten, möchten aber die Grundanträge nicht umsetzen, dann müssen Sie das schriftlich bis zum15. Mai 2023 mitteilen. Wollen Sie die bewilligten Grundanträge umsetzen, müssen Sie für Ihren Betrieb vorbereitet sein.
Haben Sie laufende Bewilligungen im Vertragsnaturschutz, dann müssen Sie lagegenau wissen, wo die Flächen liegen. Zudem muss der Bewilligungsbescheid dazu vorliegen.
Will ich gekoppelte Einkommensstützungen für Tierhalter beantragen?
Dann müssen Sie die Tiermeldungen aus HIT oder das Bestandsregister bereithalten. Folgende Möglichkeiten zur gekoppelten Einkommensstützung gibt es im Mehrfachantrag, und zwar
- für Mutterkühe: Tiermeldung aus HIT verwenden,
- für Schafe- und Ziegenfleisch: Bestandsregister bereithalten.
Möchte ich die Einkommensstützung für Junglandwirte beantragen?
Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen für den Mehrfachantrag erfüllen:
- im ganzen Jahr 2023 nicht älter als 40 Jahre alt werden,
- sich in den vergangenen fünf Jahre als Betriebsinhaber niedergelassen haben,
- die berufliche Qualifikation erfüllen.
Gegebenenfalls vereinbaren Sie rechtzeitig einen meist kostenpflichtigen Termin zur Mithilfe der Landwirtschaftsverwaltung beim Mehrfachantrag 2023.
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