Peter Jürgens, Geschäftsführer der SeedGuard GmbH in Bonn, erklärte, dass auch für fungizide Beizmittel gesetzliche Auflagen zur ausschließlichen Anwendung in zertifizierten Beizstellen auf die Landwirtschaft zukommen können. Er empfahl den Aufbereitern, insbesondere von Z-Saatgut, sich frühzeitig über die Anforderungen für zertifizierte Beizstellen zu informieren. Durch die Verzahnung der Qualitätssicherungssysteme QSS und SeedGuard seien die Z-Saatgut produzierenden QSS-Teilnehmer bereits für die SeedGuard-Zertifizierung gerüstet.
Jörg Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der VO-Firmen (Vermehrer von Saatgut) und Unternehmensleiter S.G.L. Agrarhandel, erläuterte, dass der von der gesamten Branche erbrachte Mehrwert des Z-Saatgutes die Preisdifferenz im Vergleich zum Nachbau rechtfertige. Er forderte die Landwirte dazu auf, Saatgut mit Blick auf eine flächendeckende Verfügbarkeit rechtzeitig zu bestellen. Dies gelte insbesondere für Frühsaatgebiete.
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