
Dabei handelt es sich weitgehend um methodische Anpassungen, beispielsweise zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes. Hier wird nun in der EU eine neue ISO-Norm angewandt, während bei den eigentlichen Feuchtigkeitshöchstgehalten, nämlich jeweils 14,5 Prozent bei Weich- und Hartweizen sowie Gerste, alles beim Alten bleibt.
Das gilt auch für den Eiweißgehalt, der für Interventionsgetreide mindestens 11,5 Prozent beim Hart- und 10,5 Prozent beim Weichweizen betragen muss.
Bestimmung des Eiweißgehalts
Die bisherige Bezugsmethode zur Bestimmung des Eiweißgehalts bei geschrotetem Weichweizen war die nach der Norm 105/2 der Internationalen Gesellschaft für Getreidechemie (ICC) anerkannte Methode. Im Anschluss an die Arbeiten des Europäischen Ausschusses für Normung (CEN) ist diese Methode durch die Norm EN ISO 20483:2006 ersetzt und auf geschroteten Hartweizen ausgedehnt worden. Außerdem ist als alternative Methode die CEN-Norm ISO/TS 16634-2:2009 vorzusehen.
Bestimmung der Mindestfallzahl
Eine Aktualisierung gibt es auch für die Bestimmung der Mindestfallzahl nach Hagberg, für die bisher die ISO-Norm 3093:2004 galt. Jetzt hat für den Kauf von Interventionsgetreide die ISO-Norm 3093:2009 Anwendung zu finden. Bei den Mindestfallzahlen von je 220 für Hart- und Weichweizen bleibt es. Unverändert gelassen sind in der neuen Verordnung zum Interventionsgetreide unter anderem auch die Höchstgehalte für Auswuchs, für Fusariumbefall und für durch Trocknung überhitzte Körner. (AgE)