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Getreide

Methoden für Getreide-Interventionskriterien aktualisiert

am Mittwoch, 25.08.2010 - 09:45 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Rückwirkend zum 1. Juli sind in der Europäischen Union einige neue Regeln für Getreide in Kraft getreten, das in die Intervention verkauft wird.

Dabei handelt es sich weitgehend um methodische Anpassungen, beispielsweise zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes. Hier wird nun in der EU eine neue ISO-Norm angewandt, während bei den eigentlichen Feuchtigkeitshöchstgehalten, nämlich jeweils 14,5 Prozent bei Weich- und Hartweizen sowie Gerste, alles beim Alten bleibt.

Das gilt auch für den Eiweißgehalt, der für Interventionsgetreide mindestens 11,5 Prozent beim Hart- und 10,5 Prozent beim Weichweizen betragen muss.

Bestimmung des Eiweißgehalts  

Die bisherige Bezugsmethode zur Bestimmung des Eiweißgehalts bei geschrotetem Weichweizen war die nach der Norm 105/2 der Internationalen Gesellschaft für Getreidechemie (ICC) anerkannte Methode. Im Anschluss an die Arbeiten des Europäischen Ausschusses für Normung (CEN) ist diese Methode durch die Norm EN ISO 20483:2006 ersetzt und auf geschroteten Hartweizen ausgedehnt worden. Außerdem ist als alternative Methode die CEN-Norm ISO/TS 16634-2:2009 vorzusehen.

Bestimmung der Mindestfallzahl

Eine Aktualisierung gibt es auch für die Bestimmung der Mindestfallzahl nach Hagberg, für die bisher die ISO-Norm 3093:2004 galt. Jetzt hat für den Kauf von Interventionsgetreide die ISO-Norm 3093:2009 Anwendung zu finden. Bei den Mindestfallzahlen von je 220 für Hart- und Weichweizen bleibt es. Unverändert gelassen sind in der neuen Verordnung zum Interventionsgetreide unter anderem auch die Höchstgehalte für Auswuchs, für Fusariumbefall und für durch Trocknung überhitzte Körner. (AgE)

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