Der Nährstoffbericht stellt die Zufuhr an Nährstoffen über Gülle, Gärresten oder Mist für die Jahre 2013 und 2016 der Abfuhr durch die Ernte gegenüber. Auf 124 Seiten enthält er detaillierte Angaben über die Nährstoffbilanzen. Datengrundlage sind amtliche Statistiken
- zur Tierhaltung und zur Flächennutzung,
- die Meldungen der Betriebe nach der Verbringungsverordnung des Bundes und
- der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung des Landes NRW
- sowie erstmalig der regionale Einsatz mineralischer Dünger auf der Basis betrieblicher Nährstoffvergleiche.
Vor NRW hat bereits Niedersachsen seinen Nährstoffbericht veröffentlicht. Dort herrscht höherer Druck: Sieben Landkreise in Niedersachsen überschreiten die Stickstoff-Obergenze
Nitratbelastung in NRW rückläufig
Anders als noch 2013 lag 2016 kein Kreis über dem nach alter Düngeverordnung (DüV) zulässigen Wert von 170 k/ha N tierischer Herkunft. "Wesentlicher Grund dafür ist eine Zunahme des Transports von Wirtschaftsdüngern aus Regionen mit hohem Aufkommen in Regionen mit Nährstoffbedarf, vor allem Ackerbauregionen", sagt Dr. Martin Berges, Direktor der Landwirtschaftskammer NRW. Er ist zugleich der verantwortliche Landesbeauftragte, der für die Umsetzung des Düngerechtes verantwortlich ist.
Zudem zeigt der Nährstoffbericht, dass die Nitratbelastung des Grundwassers in der Gesamtheit der Messstellen in NRW vergangenes Jahrzehnt leicht zurückgegangen ist. "Allerdings haben wir nach wie vor Gebiete, in denen die Nitratgrenzwerte im Grundwasser überschritten werden", so NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking.
Düngeverordnung wirkt
Schon jetzt ist absehbar, dass die Umsetzung der neuen Düngeverordnung einen entscheidenden positiven Beitrag leisten wird, die Grund- und Oberflächengewässer-Belastung zu senken. Die neue DüV gilt seit Juni 2017. Der Bund schätzt die Einsparpotenziale auf circa 17 kg/ha N.
Die Kammer NRW hat in den vergangenen Monaten rund 9.000 Betriebsleiter geschult. So wurden EDV-Programme entwickelt, die die vorgeschriebene Dokumentation des Nährstoffmanagements auf den Betrieben erleichtern. Die Kontrolle wurde personell deutlich gestärkt. Die Kontrollquote liegt im bundesweiten Vergleich mit Abstand am höchsten und beträgt etwa zehn Prozent der betroffenen Betriebe.
Weitere Vorschriften für Rote Gebiete
In den Risikogebieten soll es weitere Vorschriftengeben. Geplant ist im Rahmen einer Landesverordnung
- die Sperrzeit beim Ausbringen auf Grünland zu verlängern,
- die Untersuchung von Wirtschaftsdünger auf den Nährstoffgehalt vorzuschreiben,
- und die Einarbeitungszeit grundsätzlich auf eine Stunde zu begrenzen.
Düngeverordnung: Das Wichtigste im Überblick
Düngeverordnung 2020Neue Düngeverordnung: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neue Düngeverordnung: Diese Sperrfristen gelten jetzt auf Grünland
Schlaggenau aufzeichnen: So wird die neue Düngeverordnung kontrolliert
Klagen gegen die Düngeverordnung – bringt das was?
Düngeverordnung: EU-Kommission widerspricht Agrarministerium
Rote Gebiete: 13 Fragen und Antworten
Im- und Exporte von Gülle einschränken
Wichtig für das Nährstoffmanagement ist auch die zentrale Nährstoffbörse in NRW. Das Land fördert zudem die Erforschung von Mini-Biogasanlagen oder neue Techniken zur Aufbereitung von Gülle. So entsteht derzeit in Velen eine moderne Aufbereitungsanlage: Gülle wird in feste und flüssige Teile getrennt und zu handelsfähigen Düngern aufbereitet.
Dadurch wird sie geruchsneutral, ist leichter zu transportieren und besser zu dosieren. Die Nährstoffe bleiben enthalten. Die Eröffnung der Anlage ist für Herbst 2018 geplant.
Dass der Kreislaufgedanke auch Grenzen hat, zeigt aber die Debatte um grenzüberschreitende Düngertransporte aus den Niederlanden und Belgien. Nötig sind Vereinbarungen zum Thema Gülleim- und -exporte mit der flämischen Landwirtschaftsministerin und mit der aus der niederländischen Provinz Nordbrabant.
Mehr freiwillige Lösungen geplant
In NRW will Ministerin Schulze Föcking freiwillige, aber verbindliche Vereinbarung mit den Branchenverbänden. Dabei sind neue Formen kooperativer Zusammenarbeit angedacht. Dabei sollen mögliche Widerstände und Finanzierungsprobleme aufgelöst werden, um eine pilothafte Umsetzung in Modellregionen zu ermöglichen.
Die Ministerin setzt dabei auf „Beratung, Anreizen, Förderung." Dass Kooperation besser und effektiver ist als Ordnungsrecht, zeigt das Beispiel der Wasserkooperationen zwischen Land- und Wasserwirtschaft. In NRW arbeiten 11.600 Landwirte und Gärtner in 114 Kooperationen mit 160 Wasserversorgern zusammen. Sie werden von mehr als 60 Spezialberatern der Kammer beraten, finanziert von den Wasserversorgern und vom Land.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.