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Düngeverordnung

Neue Vorschläge für rote Gebiete: Verursacher in die Pflicht nehmen

Düngen
am Mittwoch, 29.01.2020 - 09:47 (Jetzt kommentieren)

Im Ringen um die künftige Düngeverordnung gibt es neue Vorschläge für die nitratbelasteten roten Gebiete. Die Stichworte: mehr Verursacherprinzip, bessere Binnendifferenzierung, mögliche Rückfallklausel. Auch das Messstellennetz steht weiter im Fokus.

Statt sich auf Nitrat-Konzentrationen an den Grundwasser-Messstellen zu konzentrieren, solle sich die Ausweisung der „Roten Gebiete" stärker am Verursacherprinzip orientieren. Das wollen nun auch die zuständigen Ressorts in Niedersachsen und dabei bereits an der Erdoberfläche ansetzen.

Ihr sogenanntes „Emissionsmodell" soll diejenigen Gebiete identifizieren, in denen die Düngung zu überhöhten Nitratgehalten im Sickerwasser führt. Das soll Nitrateinträge wegen der aktuellen Flächenbewirtschaftung bereits frühzeitig stoppen. So würde nicht erst später auf zu hohe Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser reagiert.

Vorschlag Binnendifferenzierung

Dazu haben Bundesagrarministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze heute Post aus Hannover erhalten: Darin untermauern Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies ihre Forderungen für die roten Gebiete.

Ihr Vorschlag zur Änderung der Düngeverordnung ähnelt den Plänen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die eine stärkere Binnendifferenzierung vorsieht. Das soll vielen Landwirten die zusätzlichen Auflagen ersparen.

Betriebe, die die Grenzwerte einhalten, sollen so von den strengeren Regeln verschont bleiben. „Ein emissionsbasierter Ansatz für das Festlegen der roten Gebiete würde das Verursacherprinzip wesentlich stärker als bisher berücksichtigen", sagen Lies und Otte-Kinast. Damit verbunden sei ein kurzfristiges Monitoring, was rasche Änderungen beim Düngeverhalten ermögliche.

Vorschlag Rückfallklausel

Der Bauernbund Brandenburg schlägt für die Novelle der Düngeverordnung eine „Rückfallklausel“ vor. „Bei einer für das Grundwasser und die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe so wichtigen Frage dürfen wir uns nicht durch politische Kompromisse oder EU-Strafandrohungen unter Druck setzen lassen“, sagt Vorstand Lutz Wercham, Ackerbauer aus Wilhelmsaue im Oderland: „Wenn es länger dauert, eine sachgerechte Regelung zu finden, dann müssen wir uns diese Zeit nehmen.“

Konkret solle ein Paragraf in den Gesetzestext kommen, mit dem sich die Bundesregierung verpflichte, in einem Jahr nach Inkrafttreten ein flächendeckendes, repräsentatives, funktionierendes und unverfälschtes Messstellennetz aufzubauen. Auf Basis der Ergebnisse solle die Düngeverordnung in einem weiteren Jahr erneut novelliert werden.

Vorschlag Messstellennetz

Wörtlich schreibt der 33-Jährige: „Damit die Betrüger im Umweltbundesamt gewarnt sind, sollte zeitgleich ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der aufklärt, wer für die Manipulation der 2016 nach Brüssel gemeldeten Grundwasserdaten Verantwortung trägt.“

Die Brandenburger weisen seit 2016 darauf hin, dass die Messergebnisse, auf deren Basis die EU-Kommission verständlicherweise eine Notwendigkeit zur Verschärfung des Düngerechts ableite, „willkürlich zusammengestellt“ seien - „mit der erkennbaren Absicht, einen schlechten Zustand des Grundwassers unter landwirtschaftlichen Flächen vorzutäuschen“.

Durch die Bauernproteste der vergangenen Monate sei diese Erkenntnis inzwischen zum Allgemeinwissen geworden. Wercham: „An vielen Stellen konnte sogar nachgewiesen werden, dass die erhöhten Nitratwerte nicht-landwirtschaftliche Ursachen haben, zum Beispiel undichte Kanalisation oder Altlasten.“ Diesen Fakten müsse die Bundesregierung endlich Rechnung tragen.

Mit Material von Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bauernbund Brandenburg
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