Insgesamt stellt die niedersächsische Landesregierung für dieses Jahr 12 Mio. Euro bereit, um Nährstoffausträge aus Düngemitteln zu senken. Das Ziel ist es, die Emissionen aus dem Lager und dem Einsatz organischer und mineralischer Dünger zu vermeiden.
Auch digitale Technik und mehr Fachkompetenz beim Nährstoffmanagement sollen gefördert werden. Der Beitrag zum Klimaschutz soll eine „ökologisch nachhaltigere Landwirtschaft“ erreichen, so das Ministerium.
Diese Investitionen für die Düngung werden gefördert

Der größte Teil der Mittel ist für die Förderung verschiedener Investitionen verfügbar.
Gefördert werden folgende Errichtung oder Beschaffung:
- zusätzliche Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger: Förderfähig sind separate Baukörper für Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach wird vorgeschrieben.
- feste Dächer oder Zeltdächer auch für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten
- Aufbereitungsanlagen für Gülle und alle Arten der Separation
Bei der digitalen Landtechnik werden folgende Bereiche gefördert:
- Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern beim Ausbringen
- Nahinfrarot-Sensoren (NIRS)
- Stickstoff-Sensoren
- pneumatische Mineraldünger- oder Scheibenstreuer mit GPS-gestützten Teilbreitenschaltungen, GPS- oder sensorgestützter teilflächenspezifischer Variation der Streumengen oder mit besserer Quer- oder Längsverteilung
Das sind die Bedingungen für die Förderung in Niedersachsen
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro netto. Maximal förderfähig sind 200.000 Euro. Liegt das Einkommen über 180.000 Euro (oder 150.000 Euro bei Ledigen), wird die Förderung nicht gewährt.
Die Zuwendung wird landwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen gewährt. Gewerbliche Firmen wie Lohnunternehmen oder Biogasanlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Betriebe mit mehr als 3,0 Großvieheinheiten je Hektar (GV/ha).
Antragsfrist für die Förderung voraussichtlich im September
Sobald die Richtlinie veröffentlicht wird, steht kurzfristig auch die Antragsfrist fest. Das ist voraussichtlich ist im September 2020 der Fall. Die genaue Fristen und Bedingungen für die Förderung sind in Kürze auf der Homepage der Bewilligungsbehörde zu finden, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist für den Antrag auf Förderung eine Baugenehmigung beizufügen. Die Bewilligung erfolgt noch 2020, die Auszahlung der Fördergelder nach Baufertigstellung oder Beschaffung 2021. Aus den 12 Mio. Euro sollen zudem Beratungsangebote zur Nährstoffoptimierung im Ackerbau gestärkt werden.
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