Zum sachgerechten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gehört eine geeignete Schutzausrüstung. Mindeststandard ist das Tragen von langer Arbeitskleidung und festem Schuhwerk.
Weiter kann eine weitere Persönliche Schutzausrüstung nötig sein. Dazu gehören etwa Handschuhe, Ärmelschürze, Brille oder Gesichts- oder Atemschutz. Welche Auflage wofür, wann und wo gilt, ist in der Gebrauchsanweisung jedes einzelnen Mittels genau vorgeschrieben.
Handbuch gibt Tipps
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) gibt Anwendern mit dem Handbuch „Anwendungssicherheit Pflanzenschutzmittel“ Tipps für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Dabei geht es um die eigene Gesundheit, die Sicherheit von Arbeitern, den Schutz von unbeteiligter Personen, wie Anwohnern oder Passanten und nicht zuletzt um den Schutz von Umwelt und Tieren.
Elf Tipps zum Anwenderschutz
Die Anwendungsbestimmugen zum Anwenderschutz sind bußgeldbwährt. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Handbuch dreht sich um folgende elf Themen:
- ) Kennzeichnungen von Pflanzenschutzmitteln,
- ) Vorbereitungen vor dem Einsatz von Präparaten,
- ) Transport und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
- ) Umgang mit unverdünnten Produkten,
- ) Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln,
- ) Arbeiten nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ) Persönliche Schutzausrüstung und wann sie getragen werden muss,
- ) Hygiene rund um den Pflanzenschutz,
- ) Wiederbetreten von behandelten Flächen,
- ) Verhalten bei Unfällen,
- ) Korrektes Verhalten gegenüber Dritten.
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