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Geräteprüfpflicht

Pflanzenschutz: Prüfplakette ab 2021 auch für Schneckenkornstreuer

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am Mittwoch, 11.11.2020 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Ab 2021 müssen auch Granulatstreuer quasi zum TÜV: Schneckenkornstreuer, angebaute Streichgeräte oder Beizanlagen unterliegen dann der Geräteprüfpflicht und benötigen eine gültige Plakette.

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Zum Pflanzenschutz dürfen ab 2021 nur noch geprüfte Geräte eingesetzt werden. Sie müssen im Abstand von sechs Kalenderhalbjahren erneut zur Gerätekontrolle, um eine Prüfplakette zu erhalten. Alle drei Jahre müssen sie also erneut gecheckt werden. So müssen etwa auch Düngerstreuer, die Schneckenkorn verteilen, erstmals bis spätestens 31.12.2020 eine Prüfplakette haben.

Das gilt aber nur für Geräte, die auch tatsächlich Pflanzenschutzmittel verteilen. Das wichtigste Beispiel ist das Streuen von Schneckenkorn mit dem Dünger- oder einem Schneckenkornstreuer. Molluskizide sind Pflanzenschutzmittel - und also muss auch die Ausbringtechnik dafür geprüft sein.

Diese Geräte müssen geprüft werden und 2021 eine gültige Plakette haben

Geprüft werden müssen bis Ende Dezember 2020 also folgende Geräte für den Pflanzenschutz:

  • Spritz- und Sprühgeräte für Flächen- und Raumkulturen,
  • tragbare Motorsprüh- und Spritzgeräte und nicht motorbetriebene,
  • Beizgeräte,
  • Granulatstreugeräte,
  • Streichgeräte, (keine handgeführten),
  • Nebelgeräte,
  • Schlauchspritzanlagen,
  • Karrenspritzgeräte,
  • Streifenspritzgeräte etwa für Unterblatt- oder Bandspritzungen,
  • stationäre Flächenspritzgeräte oder Gießwägen für Zierpflanzen- und Gartenbaubetriebe,
  • Spritzzüge oder Zweiwegfahrzeuge,
  • Luftfahrzeuge.

Kontrolleure nach dem Pflanzenschutzrecht schauen im Betrieb oder auf dem Acker zunächst, ob sich auf dem Gerät eine gültige Kontrollplakette befindet. Jeder Anwender muss schon wegen der exakten Verteilqualität dafür sorgen, dass sein Gerät eine gültige Plakette hat. Das Hinausschieben der Kontrolle ins nächste Halbjahr ist rechtswidrig.

Alle drei Jahre in anerkannten Kontrollwerkstätten prüfen lassen

Autorisierte Fachwerkstätten oder anerkannte Kontrollbetriebe prüfen Pflanzenschutzgeräte, die eine Prüfplakette benötigen. Bei der Kontrolle geht es in erster Linie um eine Sichtungsprüfung der Pflanzenschutzgeräte. Sie beurteilt die Funktionen, die Sicherheit und den Verschleiß. Bei Granulatstreuern auch für Pellets oder Mikrogranulate muss zum Beispiel geprüft werden, ob die Abschaltvorrichtung etwa beim Ausheben des Sägeräts, sofern vorhanden, einwandfrei funktioniert.

Bei Neugeräten, die erstmalig in Gebrauch genommen werden, ist spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Ingebrauchnahme eine Überprüfung nötig. Geräte ohne gültige Kontrollplakette dürfen nicht verwendet werden.

Für Streichgeräte gibt es eine Ausnahme: Der Prüfpflicht unterliegen nur Geräte, die geschoben, gezogen oder vom Schlepper getragen werden. Handgeführte Dochtstreichgeräte gehören nicht dazu.

Mit Material von Lwk NRW, Lwk Niedersachsen
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