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Pflanzenschutz-Verbot: Umweltbundesamt fordert EU-weite Pestizidabgabe

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am Freitag, 28.10.2022 - 06:30 (15 Kommentare)

Mit den Einnahmen sollen Ackerbauern einen Ausgleich erhalten. Das Umweltbundesamt rät, die EU-Pläne zum Pflanzenschutz nachzubessern. Diese Forderungen stellen die Beamten auf.

Die Vorschläge der EU-Kommission zum Halbieren des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (SUR) sind nicht nur aus Sicht der Landwrtschaft stark verbesserungswürdig. Zuletzt hat das Umweltbundesamt (UBA) vier Verbesserungsvorschläge zu den umsrittenen EU-Regelungen vorgelegt. Sie werden aber vielen Landwirten nicht gefallen.

In einem „Scientific Opinion Paper“ präzisiert das Amt die Voraussetzungen, die seiner Ansicht nach notwendig sind, damit die Vorgaben aus Brüssel in der Praxis tatsächlich wirken, zum Artenerhalt beitragen und resiliente Ökosysteme in Agrarlandschaften hervorbringen.

Geld für Anpassung über EU-weite "Pestizidabgabe" bereitstellen

Die Akzeptanz der Verringerungsziele könnte nach Ansicht der Autoren erhöht werden, indem ausreichende Finanzmittel verfügbar sind, um landwirtschaftlichen Betriebe bei der Durchführung von Möglichkeiten zum integrierten Pflanzenschutz und für einen wirtschaftlichen Nachteilsausgleich zu unterstützen.

Die Mitgliedstaaten sollten laut Vorschlag dazu verpflichtet werden, ein angemessenes finanzielles Budget in ihrer jährlichen Haushaltplanung festzulegen, beispielsweise in Form eines staatlichen Fonds. Die Refinanzierung der entstehenden Kosten könnte über eine „EU-weite Pestizidabgabe“ erfolgen, heißt es.

Mindestens zehn Prozent der Flächen ohne Pflanzenschutz halten

Vorgeschlagen wird vom UBA auch die Schaffung und Erhaltung von pflanzenschutzmittelfreien Anbauflächen, um bestimmte Tier- und Pflanzenarten besonders zu schützen. Der Anteil dieser Flächen – ohne Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet oder stillgelegt - sollte auf regionaler Ebene bis 2030 auf mindestens 10 % der gesamten Anbauflächen ohne Grünland angehoben werden.

Mit diesem Flächenziel würden sich zusätzliche Anforderungen erübrigen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmittel zu senken. Zur Erfolgskontrolle sollen die Mitgliedstaaten diese Flächen in ihren Nationalen Aktionsplänen regelmäßig erfassen.

Sensible Gebiete gezielt schützen, Übergangszeit einräumen

In ihrem vierten Punkt sprechen sich die Autoren des Papiers dafür aus, sensible Gebiete und Gewässer gezielt zu schützen. Das vorgesehene weitgehende Einschränken beim  Pflanzenschutz in vielen Schutzgebieten sei zwar aus wissenschaftlicher Sicht notwendig; für eine erfolgreiche Umstellung bedürfe es allerdings einer Übergangszeit.

Ausnahmen unter Verwendung von Mitteln mit geringem Risikoprofil und der im Ökolandbau zugelassenen Präparate seien für bestimmte Gebietstypen sinnvoll.

Ohne Ausnahmen mindestens 5 m breite Uferrandstreifen anlegen

Ergänzend dazu brauche es zum Erreichen der Schutzgebietsziele eine ausreichende Pufferzone zu intensiv bewirtschafteten Flächen, heißt es weiter in dem Papier vom UBA. Deshalb sei es sinnvoll, dass Flächen, die direkt an Schutzgebiete grenzten, möglichst nur naturverträglich bewirtschaftet werden dürfen.

Für einen wirksamen Schutz von Oberflächengewässern müssten ohne Ausnahmeregelungen dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite angelegt werden.

Risikofaktoren von Pflanzenschutzmitteln nach Gefährdungspotential gewichten

Die UBA-Experten halten es für dringend nötig, für das Berechnen des Risikoindikators 1 (HRI-1) die Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmitteln mit ihren mittleren Aufwandmengen zu normieren.

In der aktuellen Fassung würden im HRI-1 die Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel aufsummiert, ohne ihre gravierenden Unterschiede im Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt ausreichend zu berücksichtigen, heißt es in dem Papier.

Damit würden insbesondere hochwirksame Mittel mit ihren typischerweise geringen Anwendungs- und Verkaufsmengen systematisch unterschätzt, und das um mehrere Größenordnungen im Gesamtrisiko.

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