In seinem Urteil sieht das Gericht in Braunschweig die Anwendungsbestimmung NG356 für ein Flufenacet-Mittel als rechtswidrig ein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hebt daher die Auflagen NG356, NG356-1 und NG356-3 für Flufenacet auf.
Das gilt für das von dem Urteil direkt betroffene Präparat und auch für alle zugelassenen Präparate mit dem Wirkstoff. So darf Flufenacet auch auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren wieder eingesetzt werden. Wird der Einsatz in der gesamten Fruchtfolge nicht mehr begrenzt, müsste der Einsatz auch zum Beispiel in Mais oder Kartoffeln wieder möglich sein.
Diese Auflagen gelten für den Wirkstoff Flufenacet jetzt nicht mehr
Folgende Auflagen zum Schutz von Naturhaushalt und Gewässern sind für Flufenacet damit gestrichen:
- NG356: Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren kein Einsatz von Mitteln mit dem Wirkstoff.
- NG356-1: In 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 250 g/ha auf derselben Fläche nicht überschritten werden - auch in Kombination mit anderen Mitteln, die den Wirkstoff enthalten.
- NG356-3: Der maximale Aufwand von 90 g/ha im Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden, auch in Kombination mit anderen Mitteln.
Diese Präparate sind von den NG-Auflagen befreit
Zulassungsnummer | Mittel |
008431-00/00 | Liberator Pro (DFF+FFA+MRB SC 430) |
009000-00/00 | DFF+FFA+MRB SC 406 |
00A060-00/00 | ACL+DFF+FFA SC 570 |
008993-00/00 | Merkur |
008392-00/00 | Quirinus |
008395-00/00 | Pontos |
008654-00/00 | Sunfire |
008362-00/01 | Carpatus SC |
00A139-00/00 | Vulcanus |
008286-00/00 | Arnold |
008548-00/00 | Mertil |
008859-00/00 | Fluent 500 SC |
Einsatz von Flufenacet in der Fruchtfolge nun nicht mehr begrenzt
Die Auswahl Flufenacet-haltiger Produkte ist groß und ihre Unterschiede sind es auch. Jedes Produkt ist genau zu betrachten. Der Wirkstoff Flufenacet trägt nach Angaben der Industrie eine "Hauptlast" gegen Gräser im Herbst in Getreide, wird aber zunehmend in Mais und Kartoffeln eingesetzt.
Flufenacet zeige derzeit noch keine Resistenzen. Werde er nun in Mais oder Kartoffeln verfügbar, beschleunige sich die natürliche Anpassungsreaktion der Ungräser. Gilt die Vorschrift NG356 nicht mehr, darf der Wirkstoff auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren wieder eingesetzt werden. Der Einsatz in der gesamten Fruchtfolge wird nicht mehr begrenzt.
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