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Pflanzenschutzmittel-Lager: So räumen Sie jetzt richtig auf

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am Donnerstag, 05.01.2023 - 05:30 (Jetzt kommentieren)

Im Winter ist Zeit, das Lager für Pflanzenschutzmittel auf Vordermann zu bringen. agrarheute gibt dafür wertvolle Tipps.

Im Pflanzenschutzmittel-Lager muss Ordnung herrschen. Die Mittel sind sinnvoll zu ordnen und übersichtlich zusammengestellt aufzubewahren. Bei der Durchsicht des Pflanzenschutzmittel-Lagers ist ein besonderes Augenmerk auf Präparate zu richten, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist.

Die Haltbarkeit von Pflanzenschutzmitteln beträgt oft mindestens zwei Jahre ab dem Herstellungsdatum. Viele Mittel lassen sich jedoch auch länger verwenden. Voraussetzung dafür ist eine sachgemäße Lagerung.

Wie muss das Pflanzenschutzmittel-Lager eingerichtet sein?

Im Pflanzenschutzmittel-Lager sind die Präparate getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln, Düngern, Branntkalk und sonstigen brennbaren Stoffen aufzubewahren. Weiter sind folgende Punkte wichtig:

  • Der Lagerraum muss trocken, sauber, kühl und frostfrei sein.
  • Der Lagerraum muss abschließbar sein, um ihn gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
  • Der Boden muss dicht sein. Ausgelaufene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in den Untergrund oder in die Kanalisation gelangen.
  • Im Lager sind Feuerlöscher bereitzuhalten, je nach Größe des Lagers mehrere.
  • Zündquellen sind zu vermeiden. Lichtschalter oder Steckdosen sind möglichst außen anzubringen. Im Lager sind keine Elektrogeräte zu verwenden. Gute Belüftung ist wichtig.
  • In der Nähe des Lagers für Pflanzenschutzmittel sind Waschgelegenheit ratsam.
  • Nötig sind standfeste Regale aus nicht brennbarem Material. Für mögliche Leckagen sind integrierte Auffangwannen vorteilhaft.
  • Bereitzuhalten sind geeignete Aufnahmebehälter sowie saugfähige Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten, etwa Sand oder Chemikalienbinder.

Welche Vorschriften sind im Pflanzenschutz-Lager einzuhalten?

Im Pflanzenschutzmittel-Lager sind verschiedene pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten:

  • Pflanzenschutzmittel sind im Lager in Originalbehältern und Verpackungen mit unversehrten und gut lesbaren Etiketten zu lagern.
  • Nicht mehr einsetzbare Pflanzenschutzmittel müssen fachgerecht entsorgt werden.
  • Bis dahin sind sie separat zu lagern und für alle Betriebsangehörigen unmissverständlich zu kennzeichnen.

Warum lohnt sich eine Liste fürs Pflanzenschutzmittel-Lager?

Pflanzenschutzmittel tragen ein Herstellungsdatum und manchmal auch ein Verfallsdatum. Enthält die Gebrauchsanleitung Hinweise zur Lagerung, sind diese sorgfältig zu beachten. Ansonsten gilt, Pflanzenschutzmittel kühl zu lagern. Bei Unsicherheiten über die Haltbarkeit kann eine Nachfrage beim Anbieter oder Hersteller sinnvoll sein.

Wird eine Lagerliste geführt, erleichtert das die Übersicht über den Bestand im Pflanzenschutzmittel-Lager. Ist kein Verfallsdatum auf der Packung des Mittels angegeben, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von meist zwei Jahren. Danach wirkt das Mittel oft nicht mehr immer genügend.

Welche Mengen dürfen im Pflanzenschutzmittel-Lager aufbewahrt werden?

Für die Mengen an Pflanzenschutzmitteln im Lager gilt grundsätzlich:

  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten dürfen Gesamtmengen bis 200 kg in geeigneten Schränken in aller Regel genehmigungsfrei gelagert werden.
  • Bei giftigen oder brennbaren Flüssigkeiten sind die genehmigungsfreien Mengen geringer.
  • Bei Pflanzenschutzmitteln im Lager mit dem Gefahrensymbol GHS06, H300, H301, H310, H311, H330, H331 beträgt die höchste genehmigungsfreie Lagermenge 50 kg.

Welche Aufbrauchfristen gelten für Pflanzenschutzmittel aus dem Lager?

Pflanzenschutzmittel dürfen nach Ablauf der Zulassung noch für 18 Monate ab dem Tag vom Zulassungsende aufgebraucht werden, es sei denn, die Zulassung für das Mittel ist von der Behörde widerrufen.

Nach Zulassungsende dürfen Pflanzenschutzmittel in einer Abverkaufsfrist von sechs Monaten noch gekauft und eingesetzt werden. Zu beachten sind aber immer die aktuell gültigen Anwendungsbestimmungen. Weil diese sich ändern können, haben die Angaben auf dem Etikett nicht immer den letzten Stand.

Vor dem Pflanzenschutzeinsatz sind die aktuellen Zulassungsbedingungen in Erfahrungen zu bringen. Das geht in der Online-Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Um ein Mittel eindeutig zu identifizieren, sind Name und Zulassungsnummer nötig.

Was ist beim Lagern von Pflanzenschutzmitteln zu beachten?

Beim Bestellen und Einkaufen als auch im Pflanzenschutz-Lager ist zu beachten, dass es im Einzelfall Schwierigkeiten geben kann mit

  • der Homogenisierbarkeit und
  • dem Mindestwirkstoffgehalt einzelner Präparate.

Darum sind früher gekaufte, ältere Mittel zuerst aufzubrauchen. Nach guter fachlicher Praxis ist der Vorrat im Pflanzenschutz-Lager überdies zeitlich und mengenmäßig möglichst auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen.

Welche Pflanzenschutzmittel aus dem Lager müssen entsorgt werden?

Im Pflanzenschutzmittel-Lager ist besonderes auf Mittel zu achten, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist. Für viele Mittel besteht nach Ende der 18-monatigen Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht.

  • Aktuell widerrufene Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln finden sich hier.
  • Verlängerte Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln finden sich hier.
  • Hinweise über die Entsorgungspflicht von Mitteln, deren Zulassung schon länger beendet ist, finden sich hier.

Was gilt im Pflanzenschutz-Lager für Gefahrstoffe?

Die gesetzlichen Anforderungen für Gefahrstoffe sind sehr umfangreich. Zu beachten sind etliche Gesetze, Vorschriften, Vorgaben und Verordnungen. Das sind Beispiele:

  • Gefahrstoffverordnung,
  • Immissionsschutzverordnung,
  • Betriebssicherheitsverordnung,
  • Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten Läger,
  • Wasserhaushaltsgesetz mit Eignungsfeststellung der Produktrückhalteeinrichtung
  • Landeswassergesetz
  • Landesbauordnung.

Was ist bei Leckagen im Pflanzenschutzmittel-Lager zu tun?

Die Gebinde im Pflanzenschutzmittel-Lager sind regelmäßig auf Dichtigkeit zu prüfen. Leckagen sind zu vermeiden. Wenn sie dennoch auftreten, gelten folgende Faustregeln:

  • Zehn Prozent der Lagermenge, mindestens aber das größte Gebinde, muss sich auffangen lassen, etwa in eigenen Wannen.
  • Im Wasserschutzgebiet muss sich die gesamte Menge auffangen lassen.
  • Für den Fall von Leckagen müssen Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen. Sie sind danach über die Schadstoffsammlung zu entsorgen.
Mit Material von BVL, ISIP
Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe März 2023
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