Die Gebrauchsanleitung enthält alle Hinweise, um Pflanzenschutzmittel sicher einzusetzen. Sie ist in jedem Fall sehr sorgfältig zu lesen. Das ist für eine sichere Handhabung unerlässlich.
In der Gebrauchsanleitung jedes Präparats und auf dem Etikett sind alle Infos zum Schutz von Mensch und Umwelt aufgeführt. Die Einstufungen und Kennzeichnungen weisen auf produktspezifische Gefahren hin. Die sollen künftig leichter und einheitlicher abzulesen sein.
Das soll der Vorschlag zur einheitlichen Gebrauchsanleitung bringen
Pflanzenschutzmittel dürfen bei uns nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Der Fachbeirat „Pflanzenschutz und Nachhaltigkeit“ im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und eine Projektgruppe vom Industrieverband Agrar (IVA) haben nun Empfehlungen für einheitliche Gebrauchsanleitungen entwickelt.
Der Vorschlag zur Standardisierung soll als Vorlage zur freiwilligen Umsetzung dienen. Er will die Kennzeichnung verständlich gestalten, damit Anwender und amtliche Kontrolleure der Länder produktrelevante Informationen leicht finden.
Diese Angaben sind zu Beginn der Gebrauchsanleitung entscheidend
Folgende Angaben sollen zu Beginn der Gebrauchsanleitung zu finden sein:
- Produktname,
- Zulassungsnummer/-zeichen,
- Hersteller/Zulassungsinhaber/Vertriebsfirma,
- Formulierungstyp, Wirkstoff, Wirkstoffgehalt,
- Wirkungsbereich/Wirkmechanismus,
- Einsatzgebiet, zum Beispiel Ackerbau,
- Anwenderkategorie, etwa beruflich.
Diese Vorgaben sind zum Schutz von Mensch und Umwelt wichtig
Darauf soll die Kennzeichnung zum Schutz für Mensch und Umwelt folgen. Pflicht ist auch der sogenannte UFI-Code, der Code Unique Formula Identifier, zu Deutsch der eindeutige Rezeptur-Identifikator. Dann sollen Tipps zu Erster Hilfe zu finden sein, in folgender Reihenfolge:
- Hinweise für Ersthelfer,
- nach Einatmen,
- nach Hautkontakt,
- nach Augenkontakt,
- nach Verschlucken,
- Telefonnummern
- Hinweise für Ärzte.
So verständlich müssen Hinweise in der Gebrauchsanleitung sein
Danach sollen von der Behörde festgesetzte Bestimmungen zum Einsatz folgen:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Schutz des Naturhaushalts
- Anwendung, Wirksamkeit und Kulturverträglichkeit,
- festgesetzte Anwendungsgebiete,
- Anwendungstechnik,
- Lagerung und Entsorgung,
- weitere Informationen/Haftungsausschlüsse,
- Tabellen etwa zu geeigneten Düsen, Tankreinigern oder empfohlenen Mischpartnern.
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