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Auflagen und Vorschriften

Pflicht zur Stoffstrombilanz: So erfassen Sie Nährstoffflüsse korrekt

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am Dienstag, 17.01.2023 - 10:31 (1 Kommentar)

Neben Veredelungs- sind nun auch Futterbaubetriebe in der Pflicht, N- und P-reduziert zu füttern und den Düngewert aller zugekauften Nährstoffe möglichst effektiv zu nutzen. Worauf bei der Bilanz zu achten ist.

Seit Januar 2023 ist für die Bilanzpflicht nach Stoffstrombilanzierungsverordnung (StoffBilV) deutlich ausgeweitet. Jetzt sind fast alle hauptberuflichen Viehhalter betroffen. Bisher waren vor allem Viehhaltungsbetriebe bilanzierungspflichtig. Nun sind es fast alle Futterbau- und Veredelungsbetriebe. Sie müssen Stoff- und Nährstoffflüsse korrekt erfassen.

 

Das ist bei Futterzukäufen zu beachten

Bei Futterzukäufen sind die N- und P-Mengen zu dokumentieren. Nötig sind

  • Liefermengen,
  • Trockenmassegehalt,
  • Stickstoff (N)- und Phosphor (P)-Gehalte.

Die N-Gehalte lassen sich aus den deklarierten Rohproteingehalten durch Rückrechnung ermitteln, zum Beispiel per Division durch 6,25. Wichtig ist, Futtermittel mit den nötigen Inhaltsangaben zu kaufen. Das gilt auch für Koppelprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung, etwa Biertreber oder Molke. Bei diesen Produkten sollte möglichst die Basis Trockenmasse genannt sein.

Das ist beim Ein- und Verkauf von Vieh zu berücksichtigen

Ein weiterer wichtiger Nährstofffluss ergibt sich durch den Ein- und Verkauf von Vieh. Zu dokumentieren sind

  • Tierzahl
  • Gewicht der Tiere.

Bilanziert wird mit tabellierten Werten je Kilogramm Lebendmasse. Bei Schlachtgewichten wird mit Standardwerten darauf hochgerechnet. Auch verendete Tiere sind als Nährstoffabgang zu erfassen.

Das ist in Milchviehbetrieben bei der Verkaufsmilch zu bilanzieren

In Milchviehbetrieben müssen Stickstoff und Phosphor der verkauften Milch mitbilanziert werden. Die N- und P-Mengen ergeben sich aus der abgelieferten Milchmenge, multipliziert mit den Gehalten an N und P.

Beim Phosphor werden durchgängig 1 g/kg angesetzt. Der N-Gehalt lässt sich aus dem Milcheiweißgehalt durch Division mit 6,38 errechnen.

Das brauchen Betroffene vom vor- und nachgelagerten Bereich

Der DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung empfiehlt dem vor- und nachgelagerten Bereich, alle nötigen Informationen zeitnah und möglichst digital zu liefern. So sind die Daten für betroffene Betriebe früh verfügbar.

Viehhalter müssen das Jahr 2023 nutzen, sich mit den Vorgaben der Stoffstrombilanz zu beschäftigen. Dabei ergeben sich auf so manchem Hof noch betriebliche Reserven und mögliche Anpassungen. Eine N- und P-reduzierte Fütterung ist dabei sicher wesentlich.

Wichtig ist, den Düngewert aller zugekauften Nährstoffe effektiv zu nutzen. Die Stoffstrombilanz ist laut DLG grundsätzlich ein sinnvolles Instrument, um die Nährstoffflüsse kontinuierlich zu verbessern.

Mit Material von DLG
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