Mit der Sortimentsplanung für die Vegetationsperiode 2010 haben sich die Verantwortlichen der Länder auf die Einrichtung gemeinsamer, Bundesland überschreitender regionaler Anbaugebiete (ABG) geeinigt. Festgelegt werden sie Kulturart spezifisch, d.h., dass sich beispielsweise das ABG I für Winterroggen von dem ABG I Wintertriticale unterscheidet.
Die niedersächsischen Roggen- und Triticale-Sortenversuche werden künftig zwei verschiedenen Anbaugebieten zugeordnet sein. Die Vorteile liegen auf der Hand. Statt, wie bisher nur auf zwei Roggen- und drei Triticaleergebnisse zurückgreifen zu können, werden künftig Daten von fünf oder mehr Versuchen mit weitgehend identischen Sortimenten zur Verfügung stehen.
Das Anbaugebiet I erstreckt sich über die eiszeitlich geprägten, sandigen Standorte Norddeutschlands, in dem Ökoversuche der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zusammengefasst worden sind. Das Anbaugebiet II wird die schwereren Standorte der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordhessen und Südniedersachsen umfassen. Damit wird sich die Datengrundlage für die Auswahl geeigneter Sorten wesentlich erweitern und noch sicherere Aussagen zulassen.
Bio-Saatgut ist vorgeschrieben
Auch nach der Novellierung der EG-Verordnung Ökologischer Landbau gilt weiterhin, dass grundsätzlich nur Bio-Saat- und Pflanzgut zu verwenden ist. Einen guten Überblick über das bundesdeutsche Gesamtangebot erhält man schnell und tagesaktuell im Internet. Unter www.organicXseeds.de, einer speziell für den deutschen Markt entwickelten Datenbank, sind alle ökologisch erzeugten, vertriebsberechtigten Saatgutpartien sortenspezifisch aufgelistet. Ist dort kein Saatgut der gewünschten Sorte gelistet, darf, nach Antrag bei der Kontrollstelle auch konventionell erzeugte, ungebeizte Ware zum Einsatz kommen. (pd)
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