Winterzeit ist Fortbildungszeit. Das gilt auch für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz, der innerhalb von Dreijahreszeiträumen mit einer Weiterbildung aufgefrischt werden muss.
Daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts. Allerdings gibt es auch in diesem Jahr deutlich weniger Präsenzveranstaltungen mit weniger erlaubten Teilnehmern. Daher sollten Sie sich frühzeitig um einen Termin kümmern.
Wer benötigt den Sachkundenachweis Pflanzenschutz?
Seit dem 26. November 2015 muss einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen, wer:
- Pflanzenschutzmittel anwendet,
- sie verkauft,
- über Pflanzenschutz berät oder
- Nicht-Sachkundige in der Ausbildung anleitet oder beaufsichtigt.
"Altsachkundige": Bis spätestens Ende 2021 fortbilden!
Für Altsachkundige, also Landwirte, die am Stichtag 14.2.2012 beispielsweise aufgrund eines Berufsabschlusses oder einer Sachkundeprüfung sachkundig waren, begann der erste Fortbildungzeitraum am 1.1.2013 bis Ende 2015, der zweite lief von 2016 bis 2018, der aktuelle Zeitraum seit Januar 2019 noch bis Ende 2021. Denken Sie daher jetzt an die eventuell noch ausstehende Fortbildung!
Für Landwirte mit Sachkundeprüfung nach dem 14.2.2012 gelten individuelle Dreijahreszeiträume.
Hier können Sie sich weiterbilden
Die Veranstalter der anerkannten Fort- oder Weiterbildung stellen dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus, die als Nachweis dient. Diese Bescheinigung ist zusätzlich zum Sachkundenachweis im Fall einer Fachrechts- oder Cross Compliance-Kontrolle vorzulegen.
Zentrale Informationen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz erhalten Sie unter www.pflanzenschutz-skn.de. Weitere Details für Ihr Bundesland und zu anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie bei den folgenden Länderdienststellen und vielen regionalen Ämtern für Landwirtschaft.
Die Anzahl der Kurse vor Ort ist wegen der Corona-Pandemie derzeit deutlich begrenzt und die zulässige Teilnehmerzahl reduziert. Daher sind viele der kleineren Veranstaltungen über Monate ausgebucht. Einige Dienststellen bieten allerdings alternativ Onlinekurse an. Details finden Sie hier (externe Links):
- Baden-Württemberg: LTZ Augustenberg
- Bayern: LfL Bayern
- Berlin: Pflanzenschutzamt Berlin
- Brandenburg: LELF Brandenburg
- Hessen: LLH Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern: LALLF Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: LWK Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen: LWK Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: DLR Rheinland-Pfalz
- Saarland: LWK Saarland
- Sachsen-Anhalt: LLG Sachsen-Anhalt
- Sachsen: LfULG Sachsen
- Schleswig-Holstein: LWK Schleswig-Holstein
- Thüringen: TLLLR Thüringen
Darüberhinaus bieten viele Unternehmen und Verbände Weiterbildungen an, beispielsweise der Bayerische Bauernverband oder die www.landakademie.de mit ihren Onlinekursen.
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