Der bisherige Nährstoffvergleich muss durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Dünger ersetzt werden. Spätestens zwei Tage nach jeder Düngung für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ist die Art und Menge der ausgebrachten N- und P-Dünger aufzuzeichnen
Düngemengen richtig erfassen
Grundsätzlich ist also zunächst der N- und P-Düngebedarf auf der Einzelfläche zu ermitteln. Neben dieser Bedarfsermittlung ist die tatsächliche Düngung ebenso einzelschlagbezogen zu dokumentieren.
Die schlaggenauen Aufzeichnungen zu den aufgebrachten Nährstoffmengen an Stickstoff (N) und Phosphor (P) sind dann - laut Düngeverordnung - zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammenzufassen.
Bei organischen Düngern sind neben der Menge an Gesamt-N auch die an verfügbarem Stickstoff aufzuführen. Bei Weidehaltung ist die Zahl der Weidetage und -tiere zu dokumentieren. Passende Aufzeichnungsformulare oder EDV-Anwendungen sollen demnächst verfügbar sein.
Kontrolle der Düngeverordnungs-Vorschriften
Neben der Dokumentation der Einzelschläge wird der gesamtbetriebliche Düngebedarf als auch die Summe der im Betrieb ausgebrachten Nährstoffe nach den Vorgaben der DüV kontrolliert. Die Aufzeichnungen müssen bis zum 31.März des folgenden Jahres vorliegen.
Für die Kontrolle sind die Landesbehörden zuständig, also Landwirtschaftskammern, Landesämter und lokale Landwirtschaftsämter, je nach Bundesland. Die Aufzeichnungen müssen bei Kontrollen dort vorgelegt werden. Sie werden dem zuvor festgehaltenen Düngebedarf gegenübergestellt.
Berichtswesen wird eingeführt
Die Kontrolle über die Effekte der neuen Düngeregeln soll mit der neuen Düngeverordnung besser werden, im Interesse der Bewirtschafter und der Umweltbehörden. Dazu wird ein Berichtswesen etabliert.
Darin sollen sowohl Daten aus Grund- und Sickerwasseruntersuchungen als auch Emissionsdaten aus der Düngung vor allem mit Gülle und Mineraldünger einfließen. Das Güllekataster soll nachvollziehbarer machen, woher die Nitratbelastungen im Grundwasser stammen.
Modellregionen in roten Gebieten
Bund und Länder arbeiten an einem gemeinsamen Konzept für ein Monitoring. Das soll bundesweit ermitteln, wie die neue Düngeverordnung wirkt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den roten Gebieten. Der EU- Kommission wird ab Mitte 2021 jährlich berichtet.
Weiter werden zehn verschiedene Modellregionen gebildet. Dort sollen die Länder auf ausgewählten Betrieben mit Forschern vom Bund prüfen, wie die neuen Vorschriften und Auflagen wirken. Aus den Erkenntnissen daraus will der Gesetzgeber die Paragrafen mittelfristig weiterentwickeln. Das Ziel: Das Düngerecht so hinzukriegen, dass es damit möglich wird, die Flächen effizienter zu bewirtschaften.
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