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Getreide

Schweiz: GV-Pflanzen bleiben verboten

am Mittwoch, 05.12.2012 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Bern - Das Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) soll bis 2017 verlängert werden. Dies beschloss der Nationalrat kürzlich aufgrund fehlendem wirtschaftlichen Nutzen.

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Das 2005 in einer Volksabstimmung beschlossene Moratorium wird aller Voraussicht nach um vier Jahre verlängert. Nach einer Mehrheit im Nationalrat ist in Kürze auch mit der Zustimmung des Ständerats zu rechnen. Anders als bei der ersten Verlängerung 2010 wird die Entscheidung mit "fehlendem wirtschaftlichen Nutzen" begründet. Zuvor basierte das Verbot insbesondere auf den Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen.
 
Der Anbau von gv-Pflanzen "muss ökologisch, landwirtschaftlich und wirtschaftlich interessant sein. Aber gegenwärtig wird keines der drei Kriterien erfüllt", so etwa Bernhard Nicod, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Bauernverbands

GVO-Studie: kaum wirtschaftlicher Nutzen

Mit der ersten Verlängerung des Verbots 2010 richtete der Bundesrat und die Schweizer Regierung ein Forschungsprogramm (NFP59) auf, um Risiko-Fragen, aber auch den wirtschaftlichen Nutzen und die Akzeptanz oder Möglichkeiten einer Koexistenz von Anbauformen mit und ohne Gentechnik zu untersuchen. Nach einigen Verzögerungen, mit denen die erste Verlängerung des Moratoriums 2010 begründet wurden, legte die NFP59-Leitungsgruppe im August 2012 einen umfangreichen Abschlussbericht mit zahlreichen Empfehlungen vor.
 
Danach wurden "keine Gesundheits- oder Umweltrisiken der grünen Gentechnik festgestellt." Ihr wirtschaftlicher Nutzen sei unter den heutigen Bedingungen der Schweizer Landwirtschaft jedoch "bescheiden". Er könne in Zukunft allerdings steigen, wenn Pflanzen mit kombinierten Merkmalen, beispielsweise Herbizid- und Krankheitsresistenzen, zum Einsatz kämen.

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