Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Bioanbauverbände

Sieben Tipps für Umsteller: Welcher Ökoverband zu meinem Betrieb passt

AF_Hacken-Möhren
am Mittwoch, 20.05.2020 - 09:46 (2 Kommentare)

Was ist bei Bio erlaubt im Vergleich zu konventionell und was nicht? Welche Betriebsmittel oder Sorten darf ich einsetzen? Bei welchem Verband sind Gärreste möglich oder Komposte? Wir geben Antworten. Für Anregungen nutzen Sie bitte unsere Kommentarfunktion.

In Deutschland gibt es die acht Ökoverbände Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis, Biopark, Gäa, Ecoland, Verbund Ökohöfe (und Ecovin nur für Wein). Unterschiede finden sich vor allen bei den Gebühren, beim Einsatz von Betriebsmitteln, etwa Gärresten oder Komposten, oder bei speziellen Vorgaben, etwa zur Artenvielfalt.

Sieben wichtige Gemeinsamkeiten

  1. Vorgaben des gesetzlichen Standards nach EU-Öko-Verordnung sind meist weniger streng als die Richtlinien der Anbauverbände. Dafür kostet die Mitgliedschaft im Verband. Andererseits bietet der aber viele Vorteile bei Vermarktung und Preisgestaltung.
  2. Kosten: Sie entstehen beim gesetzlichen Standard ohne Anbauverband als auch in Verbandsbetrieben durch jährliche Kontrollen. Sie kostet je nach Aufwand zwischen 300 und 700 Euro je Betrieb. In den meisten Bundesländern gibt es dafür einen Zuschuss.
  3. Vermarktung: Der Verkauf unter der jeweiligen Marke setzt bei allen Verbänden einen Erzeugervertrag mit Betriebsnummer voraus. Für die Nutzung der Markenzeichen fallen in der Regel keine zusätzlichen Kosten an. Obendrein gibt es überall Verpackungsmaterial, Werbeartikel und Verkaufshilfen.
  4. Kontrollen: Sie finden nach EU-Öko-Verordnung und nach Verbandsrichtlinien statt, immer durch unabhängige Kontrollstellen. Weiter sind zusätzliche Stichprobenkontrollen möglich. Bei Viehhaltern gibt es einmal im Jahr eine Tierwohlkontrolle bei Bioland, Naturland, Biokreis und Gäa. Bei Demeter gibt es Stichproben.
  5. Teilumstellung: Sie ist nur nach der EU-Öko-Verordnung möglich, nicht bei den Verbänden. In der Regel gilt das Prinzip der Bewirtschaftereinheit. Das heißt, ein und derselbe Betriebsleiter darf in derselben Region nicht gleichzeitig einen konventionellen und einen Ökobetrieb führen.
  6. Schrittweiser Umstieg: Er muss nach spätestens 3 Jahren bei Bioland und nach 5 Jahren bei Naturland, Gäa, Demeter, Biopark und Ecoland abgeschlossen sein. Bei Verbund Ökohöfe ist eine schrittweise Umstellung nicht zulässig, bei Biokreis nach Absprache.
  7. Biodiversität: Demeter hat bisher als einziger Verband verbindliche Forderungen zur biologischen Vielfalt. Bioland und Ecovin arbeiten gerade daran, die Richtlinien zu ändern. Biopark bietet im Projekt für Artenvielfalt eine freiwillige Zertifizierung an.

Sieben Knackpunkte im Pflanzenbau

Folgende Vorschriften gelten für die Bioanbauverbände im Bereich Pflanzenbau:

  1. Stickstoff (N) -Düngung: Maximal 112 kg Gesamt-N/ha sind jährlich zulässig, möglichst als eigener Wirtschaftsdünger.
  2. N-Zukauf: Maximal 40 kg/ha N im Jahr als betriebsfremde organische Dünger sind erlaubt.
  3. Verboten sind Gülle, Jauche und Geflügelmist aus konventioneller Tierhaltung, Gärreste aus konventionellen Biogasanlagen, weiter Blut-, Fleisch- und Knochenmehle, zudem Guano bei Bioland, Gäa, Ecoland und Verbund Ökohöfe, weiter Komposte aus Haushaltsabfällen bei Biopark, Ecoland, Verbund Ökohöfe und Demeter.
  4. Komposte aus Haushaltsabfällen müssen meist den strengeren Vorgaben der Verbände entsprechen bei Bioland, Naturland, Biokreis und Gäa. Bei Demeter, Biopark, Ecoland und Verbund Ökohöfe sind Komposte aus Haushaltsabfällen verboten.
  5. Kupfer: Das darf meist bis 3 kg/ha jährlich zum Einsatz kommen. In Kartoffeln ist bei Bioland eine Ausnahmegenehmigung nötig. Bei Demeter ist es in Kartoffeln und Tomaten nicht erlaubt. Beim Verbund Ökohöfe ist Kupfer nur noch von längerjährigen Mitgliedern mit Vertrag vor dem 1.3.2016 erlaubt. Ansonsten dürfen nur Mittel der offiziellen Betriebsmittelliste eingesetzt werden.
  6. Biogas: An konventionellem Substrat aus Gärresten darf in den Anlagen maximal 25 % bei Bioland, 30 % bei Demeter, Naturland, Biopark, Gäa und höchstens 50 % bei Biokreis eingesetzt werden.Bei Ecoland und Verbund Ökohöfe ist der Biogaseinsatz nicht gesondert geregelt. Daher sind laut EU-Öko-Verordnung 100 % möglich. Ziel bei den meisten Verbänden ist es ab 2020, konventionelles Substrat nicht mehr zu erlauben beziehungsweise bei Biopark den Anteil bis dahin in jährlichen Schritten auf 10 Prozent zu senken. Gärreste aus Biogasanlagen der Verbandsbetriebe sind als Dünger in aller Regel erlaubt.
  7. Saatgut: Bei allen Ökoverbänden sind sogenannte CMS-Hybriden verboten. Darüber hinaus sind Hybridsorten im Getreidebau bei Demeter verboten, eine Ausnahme bildet Mais. Nicht zulässig sind Hybridzucht und Hybridvermehrung. Auch bei Biopark sind keine Hybridsorten in Raps und Getreide erlaubt, eine Ausnahme macht dort Mais. Beim Verbund Ökohöfe dürfen F1-Hybriden nur bei Mais, Raps, Zuckerrüben, Sonnenblumen eingesetzt werden und bei Roggen nur für langjährige Mitgliedsbetriebe mit Vertragsabschluss vor dem 1.3.2016 und bis Ende 2025.
Mit Material von Anbauverbände, Jörg Planer Meckenheim
Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe April 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...