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Glyphosat

Sikkation zur Ernteerleichterung: Was ist noch erlaubt?

Sikkation in Raps
am Mittwoch, 21.07.2021 - 15:02 (Jetzt kommentieren)

Es ist nass, das Unkraut schießt durch und das Getreide geht ins Lager. Was ist an Sikkation mit Glyphosat zulässig und was nicht?

Viele Bestände sind durch den anhaltenden Regen ins Lager gegangen. Zwiewuchs und Unkrautdurchwuchs drohen die Ernte zu erschweren oder gar unmöglich zu machen.

Die Berater des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum (DLR) Westerwald/Osteifel geben einige Tipps, was jetzt an Ernteerleichterung erlaubt ist und was nicht. Achtung, Sikkation zu diesem Zweck ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig!

Sikkation nur auf Teilflächen und wenn Ernte unmöglich ist

Eine Vorerntebehandlung im Getreide mit einem Glyphosat-Mittel ist nur auf Teilflächen erlaubt und nur, wenn durch Zwiewuchs (in liegendem und stehendem Getreide) oder Unkrautdurchwuchs in liegendem Getreide die Ernte ansonsten unmöglich ist.

Der richtige Behandlungszeitpunkt ist gegeben, wenn die Körner voll ausgebildet sind und sich ein Fingernagelabdruck im Korn nicht zurückbildet.

Die Wartezeit beträgt je nach Mittel 7 bis 14 Tage. Saat- und Braugetreide darf nicht behandelt werden!

Beim Raps drohen bei Vorerntebehandlung hohe Verluste

Eine Behandlung im Raps kann erfolgen, wenn mehr als zwei Drittel der Samen braun gefärbt sind bzw. mehr als 50 Prozent der Schoten ausgereift sind.

Bedenken Sie, dass die Durchfahrtverluste relativ hoch sind. Die DLR-Berater empfehlen eine Behandlung nur, wenn aufgrund des Unkrautbesatzes eine Ernte nicht möglich ist.

Die Aufwandmenge beträgt 1.440 bis 1.800 g Wirkstoff je Hektar. Das entspricht z.B. bei Roundup PowerFlex 3,75 l/ha mit einer Wartezeit von 7 Tagen.

Für eine ausreichende Wirkung braucht es in der Regel 10 bis 14 Tage.

Sikkation in Leguminosen

Zur Regulierung von Unkräutern und Ungräsern in Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen, Lupine), ausgenommen zur Saatguterzeugung, sind unter anderem folgende Mittel zugelassen:

In Erbsen/Ackerbohnen ist Roundup PowerFlex mit 3 l/ha zur Spätbehandlung (Wartezeit 7 Tage) zugelassen, ab dem Zeitpunkt, wenn 50 Prozent der Hülsen reif und Samen art- bzw. sortentypisch gefärbt, trocken und hart sind.

In Lupine sind 3,75 l/ha Roundup PowerFlex mit 14 Tage Wartezeit zugelassen (ab Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht; Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht).

Alternativ ist zum Beispiel auch Roundup Rekord in Erbsen, Ackerbohnen und Lupinen mit 2 kg/ha bis 14 Tage vor der Ernte möglich.

Mit Material von DLR Westerwald/Osteifel
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