Die erneute Novelle der Düngeverordnung (DüVO) ist abgesegnet. Schmerzhaft ist ab kommendem Jahr die pauschale Senkung des Düngebedarfs in roten Gebieten um 20 Prozent. Da stellt sich nun die Frage, wie zu reagieren ist: Wie lassen sich weiter hohe Erträge und vom Markt geforderte Qualitäten erreichen?
Umzusetzen sind weitreichende Konsequenzen für die bisherige Betriebsführung. Sie werden zunächst auf alle Fälle Verluste bringen. Anpassungsstrategien wie die Wahl der angebauten Kulturen minimieren die Verluste zwar, gleichen sie aber nicht aus.
1.) Bereichern Sie Ihre Fruchtfolge
Denken Sie unbedingt über die Wahl der angebauten Kulturen und Sorten nach. Bauen Sie die Fruchtfolge um oder gewichtigen Sie ihre Anbaukulturen anders als bisher. Ziel muss es sein, Kulturen mit einer hohen N-Elastizität anzubauen, das heißt solche, die möglichst wenig auf die Reduktion von N reagieren, gleichzeitig aber einen hohen Bedarfswert besitzen. Beispielhaft sind Mais, Rüben, aber auch Ackergräser oder Zweitfrüchte zu nennen.
Das neue Anbauverhältnis muss Minderertrags- und Qualitätsverluste einzelner Kulturen abwägen. Die starke Reduktion der N-Düngung in Mais und Rüben ermöglicht es, freiwerdenden Stickstoff zum Weizen zu „verschieben“. Der wirtschaftliche Verlust, den Ihr Betrieb durch niedrigerer Rüben- und Maiserträge erleidet, ist geringer als der Verlust, den er durch geringere Weizenerträge und schlechtere Qualitäten erleidet.
2.) Ergänzen Sie möglichst Leguminosen
Sicher ist zu hinterfragen, ob das „Umverteilen“ von Stickstoff zwischen vorhandenen Kulturen die einzige Anpassungsstrategie sein soll. Vielen anderen Ansätzen stehen aber Hemmnisse im Weg. Vielfältigere Fruchtfolgen zum Beispiel, wie sie die Ackerbaustrategien des Bundes und der Länder wünschen, sind nicht ohne Weiteres umzusetzen.
Körnerleguminosen zum Beispiel, die als Stickstofffixierer einen hohen Nutzen in der Fruchtfolge haben, lassen sich nur stark eingeschränkt vermarkten. Und nicht in jedem Bundesland gibt es Fördermöglichkeiten, die monetäre Verluste dadurch ausgleichen.
3.) Setzen Sie verstärkt auf organische Dünger
Das ist eine Möglichkeit, weil Wirtschaftsdünger nur mit dem mindestanrechenbaren Anteil in die Bedarfsermittlung einbezogen werden. Während ein Teil direkt zur Ernährung beiträgt, wirkt ein anderer erst verzögert in den Folgejahren. Kommen nun im Rahmen des rechtlich Möglichen relativ hohe Stickstoffmengen in den Boden, die erst später wirken, profitieren die Kulturen davon in den Folgejahren.
Dagegen spricht allerdings das Anheben dieser Mindestanrechenbarkeiten für Schweine- wie Rindergülle und Gärreste, die mit der Novelle gilt. Die Anrechenbarkeiten sind dann nur schwer zu erreichen. Neben den erhöhten Werten sind für den Düngeplan noch 10 Prozent aus dem organischen Gesamt-N des Vorjahrs zu berücksichtigen. So ist der flexible Spielraum schnell dahin, weil der gesamte eingebrachte Stickstoff relativ kurzfristig als planungswirksam zu betrachten ist.
4.) Nutzen Sie langfristig auch Mist oder Kompost
Eine eher langfristige Strategie bieten langsam wirkende organische Nährstoffträger wie Mist oder Kompost. Der Hebel ist am Ende aber relativ klein, zumal die rechtlich möglichen Ausbringtermine im Kontrast zu denen stehen, die pflanzenbaulich sinnvoll sind. So lassen sich diese Nährstoffträger nur vor der Saat und wegen der Herbstbeschränkungen nur zu Sommerungen und nicht zur Bestandsdüngung nutzen.
5.) Säen Sie statt A- und B-Weizen womöglich E-Sorten
Im Weizenanbau kann gegebenenfalls auch helfen, Sorten mit einem hohen genetischen Potential zur Proteinbildung zu säen, statt A- oder B-Sorten also E-Sorten anzubauen, die einen um 30 kg/ha N höheren Bedarfswert haben. Allerdings ist zu beachten, dass das Ertragsniveau der E-Sorten leider oft erheblich schlechter als bei A- oder B-Weizen ist.
Weitere Tipps und Strategien zum Thema Anpassung an die Düngeverordnung lesen Sie in der gedruckten Ausgabe von agrarheute im aktuellen Mai-Heft 5/2020 ab Seite 104.
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