Am 31. Mai endet die Zulassung weiterer wichtiger Fungizide für den Ackerbau. Sie enthalten den Azolwirkstoff Cyproconazol, der EU-weit verboten wird. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige Zulassungsbehörde muss daher auch die in Deutschland zugelassenen Mittel vom Markt verbannen, wenn sie Cyproconazol enthalten.
Breite Wirkung in vielen Ackerkulturen
Cyproconazol ist ein breit wirksamer Wirkstoff, der bislang in einer Reihe bekannter Fungizide zugelassen ist.
Die Indikationen der verschiedenen Mittel sind unter anderem Zwergrost, Flugbrand und Streifenkrankheit in Gerste, Echter Mehltau, Septoria und Braunrost in Weizen, Cercospora, Echter Mehltau, Ramularia und Rost in Rüben oder Sklerotinia in Raps.
Diese Fungizide mit dem Wirkstoff Cyproconazol sind bald verboten
Folgende Mittel verlieren am 31. Mai 2021 ihre Zulassung:
Mittel | Wirkstoff/e |
---|---|
Acipro | (Cyproconazol + Azoxystrobin) |
Add-F2-004 | (Cyproconazol + Isopyrazam) |
Lagerland Uni 32 | (Cyproconazol + Azoxystrobin) |
Mercury Pro | (Cyproconazol + Azoxystrobin) |
Minister | (Wirkstoffe Cyproconazol + Azoxystrobin) |
Seguris Xtra | (Cyproconazol + Azoxystrobin + Isopyrazam) |
Sphere | (Cyproconazol + Trifloxystrobin) |
Zardex G | (Cyproconazol + Imazalil) |
Diese Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gelten
Nach dem Zulassungsende gelten in der Regel Fristen für den Verkauf und den Verbrauch auf dem Betrieb – so auch für Fungizide mit dem Wirkstoff Cyproconazol.
Alle genannten Fungizide dürfen bis 30. November 2021 gehandelt werden, bis 30. November 2022 müssen sie aufgebraucht sein. Danach sind etwaige Reste entsorgungspflichtig.
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