Bis 2030 will die EU den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln halbieren. Dieses Ziel soll nun rechtsverbindlich werden. Die Kommission schlägt darum vor, dass die EU-Länder künftig jährlich statt bisher alle fünf Jahre die Pflanzenschutzmengen an die EU melden. Die Daten sollen aus den Aufzeichnungen stammen, die für jeden Anwender Pflicht sind.
Ohne diese Daten lasse sich nicht beurteilen, ob die Ziele von Farm-to-Fork und Green Deal erreicht würden. Die EU-Länder sollen berichten, ob sie dem Reduktionsziel näherkommen.
Wie das Reduktionsziel verkleinern oder nicht: Vergleichsbasis soll 2015 bis 2017 sein
Als Vergleichsbasis soll beim Pflanzenschutz der durchschnittliche Verbrauch der Jahre 2015 bis 2017 dienen. Verkleinert werden kann der Zielwert zur Reduktion, wenn sich
- das Schädlingsprofil ändert,
- invasive Arten eine Rolle spielen oder
- der Nachweis erbracht wird, dass der Aufwand in den Vorjahren bereits verringert wurde.
Diese Möglichkeiten sollen kumulativ wirksam werden, also sich aufsummieren. Aber sie sollen das nationale Reduktionsziel nur bis auf maximal 25 Prozent drücken können.
Wie die Verordnung über Statistiken zum landwirtschaftlichen In- und Output aussehen soll
Die EU-Kommission hatte im Februar 2021 einen Vorschlag vorgelegt: die Verordnung über Statistiken des landwirtschaftlichen Inputs und Outputs (SAIO). Sie soll die EU-Staaten verpflichten, der Statistikbehörde Eurostat jährlich Angaben über den Einsatz an Pflanzenschutzmitteln zu senden.
Die Daten sollen auf den bereits bestehenden Aufzeichnungen der Anwender beruhen, die seit 2011 für alle Betriebe Pflicht sind. Künftig sollen sie elektronisch übermittelt und im weiteren Verlauf anonymisiert weitergegeben werden.
Die Kommission will die EU-Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überarbeiten oder eine neue Richtlinie oder Verordnung erlassen, so EU-Generaldirektorin Sandra Gallina, die Kommissarin Stella Kyriakides zugeordnet ist.
Ihrer Ansicht nach sei eine verbindlichere Rechtsgrundlage für die Reduktionsziele nötig. Im März will die EU-Kommission ihren Vorschlag vorlegen. Wird aus der Richtlinie eine Verordnung, würde sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig.
Wie die Reduktionsziele von Farm-to Fork im Pflanzenschutz erreicht werden sollen
In dem Entwurf geht es weiter auch um den Ausbau von
- Präzisionslandwirtschaft und
- Integriertem Pflanzenschutz.
Zudem soll der Vorschlag eben die Datenbasis zum Pflanzenschutzeinsatz verbessern. Anwender müssten dann womöglich
- Wirkstoffe und
- Einsatzmengen
elektronisch erfassen.
Was Anwender jetzt schon beim Pflanzenschutzeinsatz dokumentieren müssen
Schon jetzt gilt eine Aufzeichnungspflicht. So sind in Deutschland schriftlich oder elektronisch längst genaue Dokumentationen nötig, die mindestens drei Jahre aufzubewahren sind:
- Tag genaues Anwendungsdatum und jeweilige Anwendungsfläche,
- Pflanzenschutzmittel mit exakter voller Bezeichnung mit Aufwandmenge
- behandelte Kultur und Name des Anwenders.
Diese Daten müssen bei externen, unabhängigen Vor-Ort-Kontrollen zur Verfügung gestellt werden, damit sie kontrolliert werden können.
Warum Anwender nicht mit Pflanzenschutzdaten an den Pranger gestellt werden wollen
Etliche EU-Staaten fürchten, dass die Anwender mit den Daten zum Pflanzenschutz an den Pranger gestellt werden könnten. Für das Bundesagrarministerium ist es wichtig, dass neue Regeln die Nutzbarkeit der agrarstatistischen Daten verbessern, aber für die Anwender zumutbar bleiben.
Umweltschützer bemängeln, aussagekräftige Statistiken sollten verhindert werden. Der EU-Rat versuche in den Verhandlungen mit EU-Parlament und Kommission, die geplante Verordnung über die Pflanzenschutzstatistik zu verwässern.
Derzeit verhandeln die EU-Staaten ihre Ansichten und hoffen auf neue Vorschläge der französischen Ratspräsidentschaft. An dem bisherigen Entwurf kann sich bis zu einem Verordnungs- oder Gesetzesvorschlag einiges ändern.
Was Betroffene zu den neuen EU-Plänen zur Pflanzenschutz-Statistik sagen
Ein zentrales Erfassen einzelbetrieblicher Daten zum Pflanzenschutz geht gar nicht. „Das würde nicht nur enorme Bürokratie bedeuten. Es ist auch in keinem anderen Wirtschafts- oder Industriebereich der Fall, wo genauso verschiedenste Mittel zum Einsatz kommen“, sagt etwa Josef Moosbrugger.
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich verweist auf ein transparentes Vorgehen. Werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt, sei das "maximal professionell und nachvollziehbar". Jeder Anwender muss schließlich
- eine entsprechende Ausbildung haben,
- seine Arbeit exakt dokumentieren und
- einen Sachkundenachweis vorlegen.
Zudem lassen sich alle Pflanzenschutzmittel, die in der EU angewendet werden, in einem öffentlichen Register finden. Kein Betriebsleiter will deswegen polemisierend kritisiert oder verzerrt vorgeführt werden. Und das womöglich gerade in Jahren, in denen Witterung oder Schädlingsdruck herausfordern.
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