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Getreideernte

Wiederaustrieb von Gerste: Was tun?

Zwiewuchs in Wintergerste
am Mittwoch, 04.07.2018 - 07:58 (Jetzt kommentieren)

Die Gerste ist druschreif, aber nach der Trockenheit wuchsen mit dem Regen im Süden noch einmal Seitentriebe. Darf man jetzt mit Glyphosat behandeln? Unser Check zeigt, welche Maßnahmen möglich und zulässig sind.

Viele Getreidebestände haben auch im Süden unter der Trockenheit seit April gelitten. Unsere Erntekarte zeigt, wo die Ernte jetzt bereits begonnen hat.

Wo in den vergangenen Wochen Regen fiel, kommt es mittlerweile aber zu stark ausgeprägtem Zwiewuchs. Der lässt viele Schläge neu ergrünen, vor allem die Gerste, aber auch Weizen und Triticale. Lager gab es bis dahin wenig und der Unkrautdruck hielt sich in Grenzen.

Die Pflanzenschutzexpertin Heidi Saddedine vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erklärt, was gegen die Nachschosser jetzt noch möglich ist.

Fast jede Pflanze hat Nebentriebe gebildet

„In diesem Jahr ist der Zwiewuchs vor allem in der Gerste stark. Fast jede Pflanze hat einen bis zwei Nebentriebe mit Ähren ausgebildet.“

Deren Reife braucht noch rund drei Wochen. Bis dahin kann es zu Lager kommen und die Ähren brechen ab. „Unter günstigen Bedingungen können Sie abwarten“, rät die Beraterin. Wo es nicht passt, sind je nach Verwertung drei Wege möglich:

  • Reinigen und trocknen,
  • Konservieren der Futtergerste mit Propionsäure,
  • Nutzung als GPS.

Herbizide nur für den Notfall

Lagerndes und von Unkraut überwachsenes Getreide oder starker Zwiewuchs können die Ernte in Gefahr bringen.

Für diesen Notfall – und nur dann – besteht die Möglichkeit, ein dafür zugelassenes glyphosathaltiges Herbizid mit den entsprechenden WA-Auflagen auf Teilflächen einzusetzen.

Für die Anwendung ist keine spezielle einzelbetriebliche Genehmigung nötig, aber folgende Bedingungen sind für Spätanwendungen zur Sikkation in Getreide unbedingt einzuhalten:

Nur, wenn eine Ernte sonst nicht möglich ist und

nur auf Teilflächen, die

  • lagern – gegen Unkrautdurchwuchs (Auflage WA 700 oder 701)
  • lagern oder stehen – gegen Zwiewuchs (Auflage WA 700)

Beachten Sie, dass der Handel teilweise kein abgespritztes Getreide annimmt! Das gilt vor allem für Mühlen. Die ZG Raiffeisen verlangt derzeit noch keinen entsprechenden Nachweis.

Ab wann behandelt werden darf

Die Anwendung kann ab der Vollreife (BBCH 89) und Kornfeuchte unter 25 Prozent erfolgen. Bei der Fingernagelprobe bleibt der Abdruck des Nagels sichtbar bzw. die Halme sind schon gelb, die Halmknoten aber noch grün.

Die Wartezeit nach solch einer Anwendung liegt je nach Präparat zwischen 7 und 14 Tagen.

Achtung: Getreide, das zur Saatguterzeugung oder für Brauzwecke weiterverwendet wird, darf nicht behandelt werden!

Mit Material von LRA Schwarzwald-Baar-Kreis

Live vom Feld: Ernte 2018

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