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Getreideernte

Wucherndes Unkraut im Getreide: Ist Sikkation noch erlaubt?

Durchwuchs_Weizen_Ernte
am Donnerstag, 01.07.2021 - 05:00 (2 Kommentare)

Zwiewuchs und Unkraut nach dem Regen können die anstehende Ernte ziemlich stören. Sind Herbizide noch zur Erleichterung erlaubt?

Die Unwetter und heftigen Regenfälle in dieser Woche haben nicht nur zu Chaos auf den Höfen und nassen Kellern geführt. Sie können auch Folgen auf dem Acker nach sich ziehen: Bei spätem Regen kommt es häufig zu Problemen mit ungleichmäßiger Abreife. In der Gerste, teilweise auch in Weizen und Triticale, droht wegen des späten Regens außerdem Zwiewuchs.

Kommt dazu noch Verunkrautung, ist die Ernte kein Vergnügen. Viele Landwirte beschäftigt daher im Moment die Frage, ob eine Herbizidbehandlung vor der Ernte noch möglich ist.

Wann dürfen Sie noch Glyphosat einsetzen?

Doch auch wenn die Bestände schwer abtrocknen und nicht leicht zu beernten sind, ist Sikkation mit glyphosathaltigen Mitteln nur noch in zwei Fällen zulässig:

  1. Starker Zwiewuchs, sowohl in lagernden und stehenden Beständen,
  2. Unkrautdurchwuchs in lagerndem Bestand.

In beiden Fällen muss der Zustand so schlimm sein, dass der Drusch unmöglich ist. Selbst dann ist nur eine Teilbehandlung der Flächen erlaubt. Blühen im Bestand Unkräuter, ist der Einsatz von Glyphosat wegen möglicher Rückstände im Honig komplett verboten.

Die Wartezeit vor der Ernte beträgt 7 bis 14 Tage. In der Gerste kann es daher je nach Region schon zu spät für die Behandlung sein.

Was ist die Alternative zur Sikkation?

Nach Angaben des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Eifel (DLR) wird die Wirkung des Herbizids auf den Erntezustand häufig überschätzt. In der Regel dauere es bei starker Verunkrautung länger als die 14 Tage Wartezeit, bis das Unkraut und Getreidegrün abgestorben und abgetrocknet seien. Stattdessen erhöhe sich das Risiko von Schäden durch Halm- und Ährenknicken im Getreide.

Die Berater aus Rheinland-Pfalz empfehlen bei Zwiewuchs, die grünen Körner stattdessen mithilfe eines Windsichters zu entfernen oder im Lager Propionsäure einzusetzen.

Was ist bei der Vermarktung zu beachten?

Führen Sie dennoch eine Herbizidbehandlung durch, müssen Sie bei der Vermarktung des Ernteguts einiges beachten: Saatguterzeuger und Anbauer von Braugetreide dürfen generell keine Sikkation durchführen. Das Stroh darf auch nicht als Kultursubstrat, zum Beispiel für Champignons, verwendet werden.

Planen Sie, das Getreide zu vermarkten, sollten Sie Mühle oder Landhandel vor der Maßnahme kontaktieren.

Mit Material von DLR Eifel, Landwirtschaftsamt Donaueschingen

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