Das potenzielle Aufkommen an Nachbaugebühren in Deutschland liege bei rund 31 Mio. Euro, so die Züchter. Tatsächlich erhielten sie aber nur 15,4 Mio. Euro. Das gefährde unmittelbar die Innovations- und Investitionsfähigkeit der Züchtung, so Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP).
Ihre Investitionen in neue Sorten finanzieren sie über Lizenz- und Nachbaugebühren. Beim Nachbau, also der Wiederaussaat der eigenen Ernte im eigenen Betrieb, werde eine Kopie des geistigen Eigentums des Züchters genutzt. Das sei zwar ohne die Zahlung von Gebühren gesetzlich verboten, dennoch sei es weit verbreitet, so Schäfer.
Handwerkliche Fehler in der Gesetzgebung und in der Auslegung schaffen seiner Ansicht nach „Schlupflöcher“. Das ursprüngliche Ziel werde verfehlt. Darum müsse der Gesetzgeber bei der Nachbauregelung nachbessern, damit die Züchter die Gebühren in voller Höhe erhalten.
Geistiges Eigentum: Sorten- und Patentschutz
Am 26. April war der Welttag des geistigen Eigentums. Was das Urheberrecht bei Musik oder Videos ist, ist demnach der Sortenschutz in der Züchtung.
Der Schutz geistigen Eigentums hat bei uns einen hohen gesellschaftlichen Wert. Ergänzt wird der Sorten- durch den Patentschutz.
Dazu veröffentlichte die Initiative Keine Patente auf Saatgut einen Bericht über Patentanträge auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht. Lebewesen dürfen nach EU- Recht nicht patentiert werden. Von 2018 bis 2019 wurden aber mehr als 100 Patentanträge eingereicht.
Der Bericht stellt 11 Beispiele heraus, davon 8 zu Pflanzen, "um anschaulich zu machen, welche rechtlichen Schlupflöcher genutzt werden, um bestehende Verbote im Patentrecht zu umgehen“. Ohne Zustimmung der Patentinhaber sind sie für die weitere Züchtung nicht verfügbar.
Acht Beispiele für Patentanträge auf Pflanzen
1. Die Patentanmeldung WO2019121603 umfasst alle Maniok- oder Cassavapflanzen, die einer chemischen Mutagenese unterzogen werden, unabhängig von züchterischen Zielen.
2. KWS (Kleinwanzlebener Saatzucht) beansprucht rund 80 Pflanzenarten, die gegen die Pilzkrankheit Northern corn leaf blight resistent sein sollen, vor allem bei Mais (EP3447135).
3. Der niederländische Züchter Rijk Zwaan beansprucht Endivien-Salate, die nach einem Tauchbad in heißem Wasser nicht braun werden (EP3427575).
4. Der Bierkonzern Carlsberg beansprucht in drei Anträgen Samen, Pflanzen und daraus resultierendes Bier als seine ‚Erfindung‘ (WO2019129736, WO2019129739, WO2019134962).
5. Der Gemüsezüchter Seminis von Monsanto und Bayer hat ein Patent auf Zuckermelonen mit rotem Fruchtfleisch angemeldet (WO2019040455).
6. Bayer meldete ein Patent von Getreidesetzlingen an, die einige Wochen bei niedriger Temperatur in einer Flüssigkeit gelagert wurden (WO2019001793) und einen höheren Ertrag brachten.
7. Die Universität von Kalifornien hat ein Patent auf Paprika beantragt, die sich bei der Ernte leicht von der Pflanze lösen lassen (WO2019191675).
8. BASF beansprucht Basilikum mit Resistenz gegen Falschen Mehltau (WO2019068647). Wildpflanzen, die natürlicherweise eine Resistenz zeigen, wurden mit weiteren Sorten gekreuzt.
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