Vor allem auf flachgründigen Böden leidet die Wintergerste unter der Trockenheit. Wo noch Regen gefallen ist, werden viele Bestände kurz vor der Ernte wieder grün.
Der Einsatz von Herbiziden wie Glyphosat zur Ernteerleichterung sollte aber erst nach Überprüfung alternativer Möglichkeiten in Betracht kommen, rät das Regierungspräsidium Stuttgart.
Dazu gehören etwa das Abwarten der Reife und des Abtrocknens im Bestand, Reinigung und Trocknung nach der Ernte, oder eine Konservierung von Futtergetreide mit Propionsäure.
„In Zweifelsfällen kann man sich an die untere Landwirtschaftsbehörde wenden“, empfehlen die Berater aus Baden-Württemberg.
So dürfen Sie Glyphosat noch einsetzen
Spätanwendungen mit Glyphosat zur Sikkation sind in Getreide nur auf Teilflächen zulässig, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen beziehungsweise Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre (WA700 bzw. WA 701).
Je nach Mittel sind Wartezeiten von 7 bis 14 Tagen einzuhalten. Die Anwendung kann ab der Vollreife erfolgen: ab BBCH-Entwicklungsstadium 89, „Fingernagelabdruck bleibt auf dem Korn“, Kornfeuchte unter 25 Prozent.
Wo Glyphosat nicht zulässig ist
Jeder Pflanzenschutzmitteleinsatz wird von der Bevölkerung kritisch wahrgenommen. Gerade Totalherbizide sind daher unbedingt auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Zur Ernteerleichterung sind die strengen Auflagen einzuhalten!
Besonders in diesen Fällen darf Glyphosat vor der Ernte nicht zur Anwendung kommen:
- in Saatgetreide,
- in Braugetreide,
- Stroh von behandeltem Getreide darf nicht für Kultursubstrate verwendet werden (VV835),
- Wenn in zu behandelnden Beständen blühende Unkräuter stehen, ist auf eine Spritzung mit Glyphosat zu verzichten. Die Anwendung kann zu Rückständen im Blütenhonig führen!
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