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Glyphosat im Getreide: Das sind die Regeln

am Dienstag, 07.07.2015 - 16:15 (Jetzt kommentieren)

Wann ist der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln erlaubt und wann nicht? Grundsätzlich sind Glyphosat Spätanwendungen im Getreide nur noch in folgenden Ausnahmefällen möglich.

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf seiner Internetseite schreibt, ist eine Spätverunkrautung ist nicht generell als schädlich zu betrachten, sondern nur dort, wo es in lagerndem Getreide zu Unkrautdurchwuchs gekommen ist und sofern eine Beerntung ohne Unkrautbekämpfung nicht möglich ist. Das Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion e.V. (ISIP) erklärt, unter welchen Voraussetzungen  Glyphosat eingesetzt werden darf.

Hier ist der Einsatz von Glyphosat erlaubt

  • Eine Anwendung zur Sikkation ist nur dort erlaubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift (Zwiewuchs) und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich ist,
  • Mit Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche nur noch maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden, dabei dürfen maximal 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. 
  • Zulässige Vorerntebehandlungen erfolgen im Stadium Vollreife. Für diese Zwecke sind eine Reihe von Glyphosat-Präparaten zugelassen. Die Anwendung erfolgt 7-14 Tage vor der Ernte in der Vollreife des Getreides in BBCH 89. Als Richtwert gilt, wenn der Fingernagelabdruck auf dem Korn erhalten bleibt.

Hier ist der Einsatz von Glyphosat verboten

  • Glyphosat nach der Ernte der Vorfrucht. Diese Maßnahme ist ab Sommer 2015 verboten, denn das Zwischenfrucht-Greening erlaubt den Einsatz von Glyphosat nach der Ernte der Vorfrucht zur Vorbereitung der Greening-Zwischenfrucht ab Sommer 2015 nicht mehr. 
  • Das Stroh von behandeltem Getreide darf nicht für Strohballenkulturen und Kultursubstrate verwendet werden.
  • Zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung des Drusches ist der Einsatz von Glyphosat micht erlaubt.
  • Vorerntebehandlung nicht in Getreide zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken durchführen.
  • Bei Einsatz eines Mittels für verschiedene Zwecke oder bei Einsatz mehrerer Glyphosat-haltiger Mittel im Laufe eines Jahres ist man an das Limit von 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar gebunden.
  • Eine Stoppelbehandlung auf der Fläche mit Vorerntebehandlung ist in der Regel nicht möglich ist. Wer Anfang Juli sich für Vorernteanwendung entscheidet, darf auf derselben Fläche Glyphosat erst wieder Anfang Oktober einsetzen, was gegebenenfalls mit einer geplanten Vorsaat-Anwendung kollidieren kann.

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