Seit gestern (15.6.) liegt der Berichtsentwurf der Prüfbehörden aus den vier Mitgliedstaaten – von der Öffentlichkeit bisher wenig beachtet – auf den EU-Servern. Dabei hat der Report jede Menge politische Sprengkraft. Denn in ihrem 11.000 Seiten starken Berichtsentwurf bescheinigen die vier nationalen Fachbehörden dem Wirkstoff Glyphosat, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um in der Europäischen Union weiterhin zugelassen zu werden. Zu diesem Schluss kommen sie nach Sichtung aller verfügbaren validen wissenschaftlichen Studien zu den Umwelt- und Gesundheitswirkungen des Wirkstoffs.
EU muss Antrag auf Verlängerung der Zulassung prüfen
Glyphosat ist weder krebserregend noch erbgutschädigend
Der Berichtsentwurf der vier nationalen Sicherheitsbehörden ANSES (F), Ctgb (NL), Kemi (SV) und Nebih (H) kommt zu der Einschätzung, Glyphosat ist:
- nicht krebserregend (Kanzerogenität),
- unschädlich für das Erbgut (Keimzellenmutagenität),
- nicht reproduktionstoxisch (Reproduktionstoxizität),
- nicht organschädigend (Zielorgan-Toxizität) und
- für den Hormonhaushalt nicht gefährlich (kein endogener Disruptor).
Gutachter empfehlen weitere Fruchtfolgeversuche
Für zwei Anwendungsfälle schlägt der Expertenstab niedrigere toxikologische Referenzwerte vor, um den Anwenderschutz zu verbessern. Außerdem sollen zusätzliche Fruchtfolgeversuche angestellt werden, um zusätzliche Daten über Rückstände in Folgekulturen zu erheben. Für die Verbrauchergesundheit betrachten die Behörden ihre Bewertung daher als noch nicht abschließend.
Insgesamt kommen die Fachbehörden jedoch zu dem Fazit, dass in allen beantragten Einsatzgebieten eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist. Die Zulassungskriterien gemäß der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1107/2009) werden erfüllt. Die vier Behörden tragen die gesamte Risikobewertung einstimmig.
So geht es jetzt weiter mit dem Glyphosat-Zulassungsantrag
Der Sicherheitsbericht der nationalen Behörden wurde an die EU-Behörden für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Chemikalien (ECHA) gesandt. Die EFSA wird voraussichtlich im September eine öffentliche Anhörung dazu durchführen.
Das EU-Zulassungsverfahren sieht vor, dass EFSA und ECHA anschließend ihre Empfehlungen für oder wider eine Verlängerung der Genehmigung an die EU-Kommission abgeben. Die EU-Kommission formuliert auf dieser Basis wiederum einen Verordnungsentwurf, der der Zustimmung des EU-Ministerrates bedarf, um in Kraft treten zu können.
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