Ackerunkräuter und Zwischenfrüchte sind die Nahrungsbasis für höhere Tiergruppen und damit die Treiber für ein funktionierendes Ökosystem.
Neben weniger Bodenerosion, verbesserter Stockstofffixierung oder Bodenlockerung fördern sie zusätzlich die Artenvielfalt. Doch nicht jede Maßnahme ist gleich effizient und förderwürdig. Das dlz agrarmagazin stellt drei Konzepte vor.
Konzept Nr. 1: Extensiv wirtschaften
Heute kommen seltene Arten wie Adonisröschen, Frauenspiegel oder Venuskamm vor allem auf sehr extensiv bewirtschafteten Flächen vor. Doch wozu sollen wir diese Unkräuter, bzw. Beikräuter oder Wildkräuter schützen? Die Argumente:
- Sie tragen potenzielle Gene für Resistenzzüchtungen oder Inhaltsstoffe von Kulturpflanzen mit sich
- Sie sind häufig Nahrungs- und Heilpflanzen.
- Einige Tierarten sind davon abhängig, darunter auch Nützlinge, deren Leistungen wir heute mit Insektiziden ersetzen müssen.
- Sie verlieren häufig den Konkurrenzkraft gegenüber anderen Pflanzenarten.
Das müssen Sie beachten:
- auf Herbizid- und Düngereinsatz verzichten,
- die Saatstärke herunterfahren und
- Äcker bewirtschaften, damit sie nicht zur Brache verkommen.
Extensivierung wird durch Vertragsnaturschutz gefördert, um den geringeren Ertrag zu kompensieren. So wird etwa in Baden-Württemberg die Einführung extensiver Ackerflächen mit eingeschränkter Stickstoffdüngung mit 350 bis 590 Euro/ha gefördert. Auch zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten werden mit durchschnittlich 300 Euro/ha unterstützt.
Konzept Nr. 2: Blüh- und Ackerrandstreifen
Blüh- und Ackerrandstreifen sind wohl die gängigste Methode, um intensiv zu wirtschaften und gleichzeitig Biodiversität zu fördern. Die Argumente:
- Sie geben somit konkurrenzschwächeren Arten die Chance, sich zu etablieren.
- Sie kombinieren eine Vielzahl an Pflanzenarten, die viele Tiergruppen unterstützen.
- Die abhängigen Tierarten leisten Dienste wie Bestäubung und Schädlingsvertilgung
Die Kosten für das Anlegen einjähriger Blühstreifen belaufen sich mit Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz und Arbeitserledigung auf rund 150 bis 300 Euro/ha. Förderfähige Blühstreifen sind auf 20 ha pro Betrieb beschränkt, maximal 10 ha einjährig, 10 ha mehrjährig. Sie eignen sich besonders auf ertragsschwachen Standorten, in Streulagen oder im Nebenerwerb.
Konzept Nr. 3: Zwischenfrüchte
Der Zwischenfruchtanbau im Spätsommer und Herbst bringt viele Vorteile. Das sind die Argumente:
- verbessertes Bodengefüge
- verringerte Nährstoffauswaschung
- weniger Bodenerosion
- eine effektive Unkrautunterdrückung
- vollständige Erschließung des Bodens (besonders bei Mischungen)
- Förderung von Bodenleben und Nährstoffeffizienz
- vielseitige Nahrungsquellen und Überwinterungsmöglichkeiten für nützliche Insekten oder Niederwildarten.
Was sie beachten müssen: Nur frühe Aussaattermine bis Anfang August gewährleisten einen ausreichenden Blütenreichtum. So können die Pflanzen aber teilweise die Samenreife erlangen. Je nach Härte des Winters oder Folgekultur, etwa Buchweizen vor Rüben, kann das zu Problemen führen.
Für den Anbau sind alles in allem gut 120 Euro/ha nötig.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 06/2016 des dlz agrarmagazins.
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