Greening: An diesen Auflagen hängt die Prämie
Die Greening-Prämie ist an drei zusätzliche Auflagen gekoppelt:
- Erhalt von Dauergrünland,
- Bereitstellung von mindestens fünf Prozent ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) auf der Ackerfläche sowie
- Fruchtartendiversifizierung
Wie diese Punkte für die Praxis definiert werden, finden Sie hier.
Ökologische Vorrangflächen und Dauergrünland: Die Regeln im Überblick
Eine der neuen Bedingungen beim Greening ist die Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche. Egal ob Fläche stillgelegt wird, oder Zwischenfrüchte angebaut werden, die Liste der Regeln ist lang.
Welche Elemente wie gefördert werden, steht hier.
Ebenso hat die EU-Kommission nach der Agrarreform 2015 genauer festgelegt, was unter Grünland zu verstehen ist. Neu geregelt ist, wie künftig der Grünlandumbruch erfolgen kann und wann Landwirte Ersatzflächen anlegen müssen. Das dlz agrarmagazin zeigt, auf was es zu achten gilt.
Landschaftselemente: Das sind die Regeln
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Landwirte die geforderte ökologische Vorrangfläche bereitstellen können. Landschaftselemente und Aufforstflächen sind eine davon.
Greening: Praxisfragen und Antworten
Im Laufe des ersten Geltungsjahres der neuen Vorschriften sind in der Praxis einige Fragen aufgetaucht. Die DSV Deutsche Saatveredelung AG liefert Antworten, die sie hier nachlesen können.
Diese 5 Punkte sollen für Landwirte einfacher werden
Nach jeder Agrarreform folgt nach zwei Jahren ein "Health Check". Auch diesmal wird über Anpassungen und Vereinfachungen diskutiert. So soll zum Beispiel die Verwendung der ökologischen Vorrangfläche flexibler werden.
Um welche Punkte es dabei noch geht, das steht hier.
Ranking: Die häufigsten Greening-Maßnahmen 2015
Im Jahr 2015 haben die deutschen Landwirte auf insgesamt 1,367 Millionen Hektar diese ökologischen Vorrangflächen angemeldet. Welche Greening-Maßnahmen am meisten gewählt wurden, lesen Sie hier.
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