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Greening: Glyphosat-Verbot vor der Zwischenfrucht-Aussaat

am Montag, 09.02.2015 - 09:39 (Jetzt kommentieren)

Gerade bei Mulchsaaten setzen Landwirte verstärkt auf Glyphosat nach der Ernte der Vorfrucht. Ab Sommer 2015 ist diese Maßnahme allerdings verboten.

Der Einsatz von Glyphosat hat für viele Landwirte die Mulchsaat vereinfacht, abgesichert und teilweise überhaupt erst ermöglicht. Nicht abgestorbene Zwischenfrüchte können so leicht beseitigt werden.
 
Das Zwischenfrucht-Greening erlaubt den Einsatz von Glyphosat nach der Ernte der Vorfrucht zur Vorbereitung der Greening-Zwischenfrucht ab Sommer 2015 allerdings nicht mehr.


Weitere Erschwernisse in der Bestandsführung der Greening-Zwischenfrucht sind:
  • Artenmischungen,
  • das Verobot mineralischer N-Düngung,
  • die begrenzte organische Düngung und
  • das Verbot von Pflanzenschutzmitteln

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Ackerbauliche Maßnahmen verstärken

Um der Verunkrautung der Hauptfrucht entgegenzuwirken müssen Landwirte bei der Mulchsaat künftig verstärkt auf ackerbauliche Maßnahmen setzen. Nur so können dann Ausfallgetreide und Wurzelunkräuter wie die Quecke bekämpft und gute Voraussetzungen für die Zwischenfrucht und die folgende Hauptfrucht geschaffen werden.
 
Der Glyphosateinsatz nach der Greening-Zwischenfrucht ist ab dem 16. Februar weiterhin möglich. Seine Bedeutung wird sogar noch zunehmen, weil die Etablierung einer dichten und unkrautfreien Greening-Zwischenfrucht eher schwieriger wird.
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Pflanzenbau-Tipp: Zwischenfrüchte im Greening

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