Der DBV fordert in seiner Erklärung, den Wechsel des
Anbaus von Grünfutterpflanzen und auch eine
Brache als Fruchtfolgebestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes zu werten und
nicht der Dauergrünland-Definition zu unterwerfen. Darüber hinaus ist dringend eine generelle Aussage der EU-Kommission erforderlich, dass die
Definition des Dauergrünlands nicht die brachliegenden Flächen erfasst. Der Bauernverband fordert ferner eine Klarstellung der EU-Kommission, dass auch solche Flächen den
Ackerstatus behalten, die im Rahmen
freiwilliger Umwelt-, Natur- oder Gewässerschutzmaßnahmen vorübergehend als Dauergrünland deklariert werden. Die Zusage, dass EU-geförderte Agrarumweltmaßnahmen den Ackerstatus behalten, sei nicht ausreichend, so der DBV.
- Klartext: Diese Flächen werden Dauergrünland
- Dauergrünland richtig einstufen
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