Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Grünland

Ackerstatus statt Dauergrünland

am Mittwoch, 13.05.2015 - 12:59 (Jetzt kommentieren)

Für den Deutschen Bauernverband ist die Definition und Auslegung des Dauergrünlandbegriffes nach wie vor problematisch. Der DBV fordert klare Aussagen von der EU.

Die Aussagen des EU-Kommissares Phil Hogan beim Agrarrat zum Thema Dauergrünland reichen dem Deutschen Bauernverband nicht aus. Das Präsidium des DBV verabschiedete am 12. Mai eine Erklärung zur aktuellen Dauergrünlandproblematik und fordert kurzfristige Änderungen der Definition und der Auslegungen des Dauergrünlandbegriffs auf europäischer Ebene.


  • Agrarrat: Hogan definiert Dauergrünland
  • Dauergrünland umbrechen: Das ist erlaubt

Ackerstatus für freiwillige Umwelt-, Natur- oder Gewässerschutzmaßnahmen

Der DBV fordert in seiner Erklärung, den Wechsel des Anbaus von Grünfutterpflanzen und auch eine Brache als Fruchtfolgebestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes zu werten und nicht der Dauergrünland-Definition zu unterwerfen. Darüber hinaus ist dringend eine generelle Aussage der EU-Kommission erforderlich, dass die Definition des Dauergrünlands nicht die brachliegenden Flächen erfasst. Der Bauernverband fordert ferner eine Klarstellung der EU-Kommission, dass auch solche Flächen den Ackerstatus behalten, die im Rahmen freiwilliger Umwelt-, Natur- oder Gewässerschutzmaßnahmen vorübergehend als Dauergrünland deklariert werden. Die Zusage, dass EU-geförderte Agrarumweltmaßnahmen den Ackerstatus behalten, sei nicht ausreichend, so der DBV.
  • Klartext: Diese Flächen werden Dauergrünland
  • Dauergrünland richtig einstufen

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...