Die Grenzen des Ordnungsrechts beim Erhalt des Grünlandes sind nach Auffassung des DBV bereits überschritten, denn erst kürzlich wurden die Vorgaben zum Schutz des Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik deutlich verschärft und sogar strenger umgesetzt als EU-rechtlich erforderlich.
"In den vergangenen 20 Jahren wurden die Naturschutzgebiete verdreifacht, FFH- und Vogelschutzgebiete wurden neu ausgewiesen. Hier sollte der Naturschutz nachdenken, ob die Instrumente Schutzgebiete und Auflagen wirklich weiterhelfen. Besser ist es, mit Landwirten vor Ort beim Thema Grünlanderhaltung zusammenzuarbeiten", erklärte der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, im Deutschlandfunk.
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