Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Dauergrünlanderhaltungsgesetzes verabschiedet. Damit wurde eine wesentliche Verpflichtung aus der Koalitionsvereinbarung - Maßnahmen und Aktivitäten zu unterstützen, die einer Veränderung des Klimas entgegenwirken bzw. die die negativen Folgen der bereits ausgestoßenen Treibhausgase mindern - umgesetzt.
Neue Regelung gilt ab sofort
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus betont: "Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz dient direkt dem Erhalt natürlicher Ressourcen. Es unterstützt den Klima-, Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz!"
Die Regelung soll ab dem 11. September 2012 wirksam sein. Dauergrünland, das zwischen dem 11. September 2012 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes umgewandelt wird, muss wieder hergestellt werden. Durch diese Regelung sollen Umwandlungen vermieden werden, die gerade wegen des kommenden Gesetzes vorgenommen werden würden. In begründeten Einzelfällen wird es Ausnahmen vom generellen Umbruchverbot geben.
Schutz des Dauergrünlandes ist Ländersache
Das bislang geltende Umwandlungsverbot nach der Dauergrünlanderhaltungsverordnung, das im Zusammenhang mit den Direktzahlungen für die Landwirte galt, musste aus EU-rechtlichen Gründen aufgehoben werden. Der Schutz des Dauergrünlandes kann daher nur durch ein landesgesetzliches Umwandlungsverbot gewährleistet werden.
In Mecklenburg Vorpommern beträgt die erfasst Dauergrünlandfläche ca. 262.000 Hektar. Das sind jedoch nur die über das Prämiensystem erfassten Flächen. Das sind ca. 19,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
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