Um knapp 50.000 Hektar ist die Dauergrünlandfläche in Deutschland in diesem Jahr gegenüber 2014 angestiegen. Damit umfassen Wiesen, Weiden und aus der Erzeugung genommene Grünlandflächen mit geschlossener Grasnarbe im Jahr 2015 etwas mehr als 4,8 Millionen Hektar. Dies entspricht fast einem Drittel der deutschen Landwirtschaftsfläche (16,95 Millionen Hektar). Nach wie vor gebe es aber laut Deutschen Bauernverband (DBV) bezüglich der Definition von Dauergrünland keine Rechtssicherheit.
Cross Compliance Anforderungen erfüllt
Der Anteil des Dauergrünlands an der Landwirtschaftsfläche ist nach aktuellen Zahlen für 2015 in keinem Bundesland soweit zurückgegangen, dass in der jeweiligen Region ein Umwandlungsverbot bzw. Genehmigungsstopp ausgelöst würde. Hintergrund sind Anforderungen von Cross Compliance, wonach auf Ebene der Bundesländer jährlich zu überprüfen ist, wie sich der Dauergrünlandanteil an der Landwirtschaftsfläche in einer Region im Vergleich zum Referenzanteil entwickelt. Nimmt der Anteil des Dauergrünlands an der Landwirtschaftsfläche in einer Region um fünf oder mehr Prozent ab, so greifen Umwandlungsverbote und Pflichten zur Rückumwandlung.
Die genannten Zahlen basieren auf Dauergrünlandangaben der Landwirte nach einer vorläufigen Auswertung der Agraranträge. Unter anderem hatte die Bundesregierung in der vergangenen Woche erste Zahlen dazu im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" bekanntgegeben.
Anmerkung der Redaktion
Liebe Leserinnen und Leser. Dieser Artikel hatte ursprünglich die Überschrift: "Alle Bundesländer ohne Umwandlungsverbot". Der Deutsche Bauernverband hat in einem Telefonat darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Überschrift zu Verwirrungen bei einigen Verbandsmitgliedern kam. Fakt ist, dass es auf "Ebene der Bundesländer noch gültige Landesverordnungen gibt, die eine Umwandlung von Dauergrünland auf Basis von Flächenangaben des Jahres 2014 nicht zulassen", teilt der DBV mit. Daher hat die Redaktion die Überschrift angepasst.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.