Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine Zukunftsagenda fürs Grünland vorgelegt. „Das Grünland ist Wirtschafts- und Futtergrundlage und damit wichtiger Bestandteil des bäuerlichen Einkommens“; sagt Karsten Schmal, DBV-Vizepräsident. Die Agenda will einen „gesamtgesellschaftlichen Austausch für nachhaltige Grünlandnutzung" anstoßen. Erst durch eine „Inwertsetzung“ bleibe Grünland erhalten.
Aufgeben der Betriebe vermeiden: Wiesen und Weiden weiter bewirtschaften
Die Ausgestaltung des Ordnungsrechts entscheide über eine wirtschaftliche Nutzung von Grünland, sagt Eberhard Hartelt, DBV-Umweltbeauftragter. Naturschutzleistungen müssten kooperativ umgesetzt und honoriert werden. Gesetzliche Auflagen und Verbote gefährdeten die weitere Bewirtschaftung.
Eine mit den Betrieben abgestimmte Politik sei wichtig, damit die Bewirtschafter nicht wegen zu niedriger Wertschöpfung aufgäben. Nur so lasse sich etwa der Verlust an Biodiversität vermeiden.
In Deutschland gibt es knapp 5 Mio. Hektar Grünland. Das sind rund ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Fläche. Neben dem Futter sei Grünland wichtig für den Klimaschutz, trage zum Natur- und Artenschutz bei und schütze vor Bodenerosion sowie Hochwasser. Weiter zählten Grünlandregionen zu den wertvollen Kulturlandschaften und böten einen hohen Erholungswert.
Diese 6 Teilziele strebt der Bauernverband für Grünland an
- Wirtschaftlichkeit von Grünland sicherstellen: Nur bei Rentabilität steigen Junglandwirte nicht aus.
- Weideviehhaltung unterstützen: Beweiden oder Bewirtschaften ist längst nicht mehr überall zu finden.
- Heimische Futterversorgung aus Grünlandnutzung stärken: Bestes heimisches Eiweißfutter gibt es bei möglichst vielen Schnitten.
- Grünland an den Klimawandel anpassen: Dürrejahre fordern trockenresistente Gräser.
- Umweltleistungen honorieren: Das ist wichtig für Klima und Gewässer-, Natur- und Artenschutz. Dazu müsse die Förderung stärker ausgebaut werden.
- Grünlandstandorte als Wirtschaftsregionen stärken: Das gehe etwa durch Agrartourismus.
Hier finden Sie die Grünlandagenda des Deutschen Bauernverbandes
DBV: Diese 18 Kernforderungen sollen die Ziele für Grünland erreichen
Aus den Zielen leitet sich etliche Forderungen ab, die sich auf Förder- und Umweltrecht fokussieren, aber auch Forschung und Vermarktung berücksichtigen:
- Grünland auch in der nationalen Eiweißpflanzenstrategie unterstützen,
- Milch- und andere Vermarktung mit Bezug zu Grünlandregionen ausbauen und fördern,
- Forschung, Innovation und Wissenstransfer intensivieren,
- Konditionalität und Eco-Schemes praxisnah ausgestalten, etwa durch Altgrasstreifen,
- Verfahren zum Erhalt von Dauergrünland vereinfachen, vor allem die 5-Jahres-Frist beim Umbruch flexibel gestalten, damit nicht aus rein bürokratischen Gründen zu pflügen ist,
- Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten weiterentwickeln,
- Agrarinvestitionsförderung attraktiver gestalten,
- Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen weiterentwickeln,
- Agrotourismus ausbauen,
- Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen prüfen,
- Grünlandnutzung auch für den Klima- und Küstenschutz sichern,
- Moorschutz flexibler und standortangepasster machen,
- Biodiversität durch Nutzung erhalten,
- Weidetieren eindeutigen Vorrang vor dem Wolf einräumen,
- Gänseschäden reduzieren und ausgleichen,
- Grünland vor Schädlingen, etwa Feldmäusen, und Wildschäden schützen,
- Bedarfs- und standortangepassten Einsatz von Wirtschaftsdüngern erleichtern,
- Rechtlichen Rahmen für Grünland lexibilisieren und entbürokratisieren.
Wo die Eco-Schemes der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik das Grünland betreffen
Die neue Grüne Architektur der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) besteht aus einjährigen freiwilligen Eco-Schemes (1. Säule) und mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule). Die Grünlandbewirtschaftung betrifft vor allem
- den Erhalt von Dauergrünland im Verhältnis zur Landwirtschaftsfläche,
- die Bewirtschaftungs-, Pflege- und Umwandlungseinschränkungen in Feucht- und Moorgebieten,
- das Verbot des Umbruchs von Dauergrünland in umweltsensibel eingestuften Gebieten und
- die Pflicht zum Bereitstellen nicht-produktiver Flächen.
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