In den meisten Regionen hat das Grünland im vergangenen Winter nicht so stark gelitten wie in frostreicheren Jahren. Wenn die Bestände gebeutelt sind - etwa noch als Nachwehen der Trockenheit - kann eine Grünlanderneuerng trotzdem sinnvoll sein.
Nachsaat oder Neuansaat? Grundsätzlich sollte nur neu gesät werden, wenn ein Grünlandbestand anders nicht mehr zu retten ist. Das ist gegeben, wenn
- minderwertige, wenig ertragsreiche und kampfkräftige Gräser im Pflanzenbestand einen Anteil von über 50 Prozent einnehmen
- die Verunkrautung so hoch ist, dass sie mit mechanischen oder chemischen Bekämpfungsmaßnahmen, kombiniert mit Nachsaat, nicht mehr in den Griff zu kriegen ist.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erklärt in einem Ratgeber, worauf bei der Neuansaat zu achten ist. Sie verursachen meistens hohe Kosten und sind mit einem gewissen Risiko verbunden. Drei Schritte sind zu beachten:
- Altnarbe beseitigen
- Neuansaat durchführen
- Nachbehandlung
Vorher ist immer abzuklären, ob die jeweilige Maßnahme nicht durch Fördermaßnahmen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Die amtliche Beratung hilft weiter.
1. Beseitigen der Altnarbe
- Chemisch eignen sich nach LfL-Empfehlungen glyphosathaltige Mittel. Die werden bei 10 bis 15 cm Wuchshöhe des Bestands ausgebracht. Zu beachten sind alle bußgeldbewehrten Auflagen. Zugelassen sind sie mit 4 l/ha.
- Mischverunkrautung sind eventuell andere Mittel oder Kombinationen geeigneter.
- Die Abtötung erfolgt in trockenen Gebieten im Spätherbst, in niederschlagsreichen Gebieten im Spätsommer ansonsten von Frühjahr bis Spätsommer.
- Bei stark zertretenen Narben lässt sich der Herbizideinsatz durch ein- bis zweimaliges Fräsen ersetzen. Gleiches gilt im ökologischen Landbau.
2. Neuansaat
- Das Saatbett sollte gut abgesetzt und nur oberflächlich gelockert und feinkrümelig sein.
- Vor der Saat daher mit einer Profilwalze walzen.
- Grassamen sind Lichtkeimer, sie dürfen daher nur maximal 0,5 bis 1,5 cm tief in den Boden abgelegt werden.
- Ungünstig für den Aufgang ist ein zu tief gelockertes und nicht genügend abgesetztes oder nicht rückverfestigtes Saatbett. Daher ist ein Walzen nach der Saat notwendig.
- Eine Neuansaat erfolgt entweder mit oder ohne eine vorangehende Narbenzerstörung. Entsprechend ist die Technik anzupassen.
3. Nachbehandlung
Das Gelingen oder Misslingen einer Narbenerneuerung hängt in vielen Fällen von der Nachbehandlung und der Pflege der neuangelegten Bestände ab. Deshalb sollte sie sorgfältig durchgeführt werden.
- Nachbehandlung gegen auflaufende Unkräuter
- Schröpfschnitt bei 10 bis 15 cm Wuchshöhe; dient auch dem schnellen Narbenschluss
- Neuansaaten sollen im Ansaatjahr keine Gülle erhalten. Das bedeutet für viehstarke Betriebe: Neuansaaten höchstens auf 20 Prozent der Betriebsfläche durchführen!