In unserem Artikel: "Vorsicht vor der Grünlandfalle" haben wir auf die restriktiveren Regeln für
Dauergrünland hingewiesen. Dabei haben wir auch klargestellt, dass Flächen, die im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen oder Agrarumwelt-Klima-Maßnahmen nach den entsprechenden EU-Verordnungen stillgelegt wurden, nicht zu Dauergrünland werden. Hier haben sich die Regeln nicht verändert. Das bestätigte auch ein Sprecher der Europäischen Kommission gegenüber agrarheute.com: "The rules for permanent grassland have not changed. The derogation/exemption for the farmers voluntarily joining an agri-environmental programme are still in place", heißt es auf Anfrage von agrarheute.com. Dennoch ist die Verwirrung groß.
Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Antragstellung unbedingt achten sollten und welche Flächen von der strengeren Regelung betroffen sind...
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