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Regenerative Grünland-Bewirtschaftung

Klimaschutz mit Grünland: Darum reichen die Öko-Regelungen dafür nicht

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am Samstag, 18.03.2023 - 07:00 (2 Kommentare)

Bei der EU-Förderung kommt Grünland in Zeiten des Klimawandels eindeutig zu kurz. Darum fordern Experten dafür neue Eco-Schemes.

Dauergrünland ist in Zeiten des Klimawandels bei den Öko-Regelungen und damit bei der EU-Förderung unterrepräsentiert. Die Eco-Schemes des Direktzahlungen-Gesetzes (GAP-DZG) ließen sich jedoch noch ändern. Denn Grünland leistet viel für

  • Klima-,
  • Umwelt- und
  • Artenschutz.

Schließlich bindet Dauergrünland den meisten Kohlenstoff in Form von Bodenhumus. Nach Ansicht von Experten bindet es mehr Kohlenstoff mehr als alle anderen Landnutzungsformen.

Warum bei den Öko-Regelungen eine effektive EU-Förderung für Klimaschutz fehlt

Bei den Öko-Regelungen „fehlt somit eine effektive Maßnahme, die die natürlichen Leistungen des Dauergrünlands für den Klimaschutz bei regenerativer Bewirtschaftung honoriert“, meinen zwölf Fachverbände.

Sie fordern deshalb bei den Eco Schemes (ES) eine zusätzliche Öko-Regelung, nämlich „Klimaschutz durch regenerative Bewirtschaftung von Dauergrünland“.

Diesen Vorschlag zur Kombination von Eco-Schemes machen zwölf Verbände

Die Verbände werben dafür, die neue Eco Scheme (ES) 8 mit Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) zu kombinieren. Demnach sollen dafür alle Kombinationen gelten, die außerhalb von geschützten Flächen (GLÖZ 2 und 9) auf Länderebene vereinbart sind:

Welche Voraussetzungen die Verbände für die EU-Förderung fordern

Diese Voraussetzungen sehen die Fachleute in ihrem Vorschlag für die EU-Förderung vor:

  • Die beantragten Flächen befinden sich seit mindestens fünf Jahren in dauernder Nutzung als Wiese oder Weide,
  • auf ihnen ist in den vergangenen 5 Jahren kein Grünland erneuert worden, das heißt, es wurde nicht gepflügt, gegrubbert, oder scharf gestriegelt mit anschließender Neuansaat,
  • verzichtet wird auf Grundbodenbearbeitung und Herbizideinsatz für anschließende Neuansaat,
  • bei lückigen oder durch Wild oder bewirtschaftungsbedingt geschädigten Narben sind nur flach in den Boden wirkende mechanische Eingriffe für Nachsaat erlaubt,
  • sinnvoll ist einzelflächenbezogene Förderung,
  • umweltsensibles Grünland (gemäß GLÖZ 9 Flora- Fauna- Habitat (FFH-), Naturschutzgebiete und weitere gesetzlich geschützte Biotope) sowie Feuchtgebiete und Moore (gemäß GLÖZ 2) sind ausgeschlossen.

So begründen die Verbände ihren Vorschlag für die weitere Öko-Regelung

Über die Fotosyntheseleistung der Grünlandpflanzen wird dem Boden bei ganzjähriger Begrünung und korrespondierender Zunahme der Wurzelmasse viel atmosphärischer Kohlenstoff zugeführt. Der wird im Bodenhumus gespeichert.

Unter bewirtschaftetem Dauergrünland besteht ein Humusgleichgewicht. So bleibt der sehr hohe Gehalt an Humus im Boden geschützt. Die CO₂-Speicherung fordert eine narbenerhaltende Bewirtschaftung. Die angepassten, stabilen Pflanzengemeinschaften sind klimaresilient. Das Dauergrünland bringt damit netto die größte Vermeidungsleistung von CO₂-Emissionen. 

Warum CO2-Speicher auf Grünland es verdienen, mit Öko-Regelungen honoriert zu werden

Für die Verbände ist es objektiv nötig, den Bewirtschaftern die CO₂-Speicherung durch Dauergrünland „und damit die Netto-Vermeidungsleistung von CO₂-Emissionen zu honorieren“. Keine andere Landnutzungsform könne mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre im Boden fixieren. Dieser effektive Klimaschutz sei eine öffentliche Leistung und die erfordere öffentliches Geld.

Die Verbände erwarten, dass diese zusätzliche Öko-Regelung im ersten Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan des Bundes mit aufgenommen wird. Das fordern die Verbände von der Agrarministerkonferenz vom 22. bis 24. März 2023 in Büsum.

Gemäß Direktzahlungen-Gesetz (nach § 20, Abs. 3 GAP-DZG) wäre die Umsetzung im Einvernehmen mit dem BMUV möglich, so die Verbände. „Mit dieser Regelung könnte das noch keinem Pflugverbot unterliegende Grünland in den aktiven Klimaschutz einbezogen und damit auch die dort beheimatete Milchviehhaltung unterstützt werden.“

Welche Verbände die zusätzliche Öko-Regelung fürs Grünland fordern

Folgende zwölf Verbände fordern die neue Ökoregelung „Klimaschutz durch regenerative Bewirtschaftung von Dauergrünland“:

  • Deutscher Grünlandverband (DGV),
  • Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung (AG FUKO),  
  • Interessenverband Milcherzeuger (IVM),
  • Arge Heumilch Deutschland,
  • Bundesverband Deutscher Galloway-Züchter,
  • Bundesverband Deutscher Angus-Halter,
  • Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern (AVO),
  • Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu (AVA),
  • Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung,
  • Landschaftspflegeverband Thüringer Wald,
  • Naturpark Thüringer Wald,
  • Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke Deutschland (BLTD).
Mit Material von DGV
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