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Grünland

Mäuseplage Niedersachsen: Anträge auf Grünlanderneuerung nun stellen

Feldmausbefall auf Grünland
am Mittwoch, 12.02.2020 - 13:59 (Jetzt kommentieren)

Rund 150.000 Hektar Grünland sind in Niedersachsen durch eine Mäuseplage völlig zerstört. Jetzt will die Politik handeln. Ab kommender Woche sollen Anträge auf Grünlanderneuerung gestellt werden können.

Rund 20 Prozent der gesamten Grünlandfläche Niedersachsens ist von der Mäuseplage betroffen. Besonders in Region an der Küste zwischen Wesermarsch und Ostfriesland haben die Nager gewütet. Nach zwei Dürrejahren ist die Lage vor allem für die Milchviehhalter besonders schwierig. Ein erneuter Futterausfall droht.

Landwirte, Verbandsvertreter und Politiker sowie Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kamen nach Hannover, um mit Mitarbeitern des Niedersächsischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums über mögliche Lösungen der Mäuseplage zu sprechen.

Umweltminister Olaf Lies betont: „Für alle Entscheidungen brauchen wir die Unteren Naturschutzbehörden. Wir haben einen enormen Zeitdruck mit einem engen Zeitfenster. Auf keinen Fall dürfen wir Grünland willkürlich umbrechen. Aber ohne Umbruch wird es nicht gehen.“

Erst Schutzkategorien erfassen

Gemeinsam wurden mögliche Lösungsstrategien zu Neueinsaat erörtert. Zunächst soll eine genaue Kulisse festgelegt werden. Dabei komme es besonders darauf an, die Schutzkategorien zu erfassen (z.B. FFH-Gebiet oder Natura 2000). Danach könne man Fallgruppen einteilen und Anträge kategorisiert abarbeiten. Definitiv stehe fest, dass jeder Einzelfall geprüft und genehmigt werden muss. Das schreibt unter anderem das EU-Förderrecht vor.

Alle Beteiligten versicherten, dass sie im Sinne des Grünlanderhalts den strammen Zeitplan einhalten wollen. Weitere Dienstbesprechungen mit den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, Vertretern der Ministerien und der Landwirtschaftskammer sollen folgen.

Betroffene Betriebe aus allen Regionen Niedersachsens können in Kürze Anträge auf Grünlanderneuerung stellen. Voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche wird bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein spezielles Antragsformular für eine differenzierte Abwicklung der Fälle zu finden sein.

Mit Material von Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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